Das Areal des ehemaligen Sägewerks Sackmann wird vom Mischgebiet in ein Wohngebiet umgewandelt. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Bebauungsplan: Gemeinderat beschließt Änderung für "Spannstatt-Hochberg" und vergibt Planungsarbeiten

Die Gemeinde ändert den Bebauungsplan Spannstatt-Hochberg. In der Sitzung am Mittwoch haben die Räte dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

Schenkenzell. Nach Auskunft von Bürgermeister Bernd Heinzelmann wurde der Bebauungsplan zuletzt im Januar 2016 geändert. Seither hätten sich Eigentümer und Verwaltung bemüht, Investoren für das circa 1,6 Hektar große Gebiet zu finden. Nachdem ein potenzieller Kandidat in Insolvenz gegangen sei, habe man nun mit der Spittelbau GmbH Schramberg einen Bauträger gefunden.

Dem Unternehmen nach habe sich die Akquise für das Bauvorhaben zweier Mehrfamilienhäuser "Spannstatt-Quartier" mit 14 Wohnungen auf dem Areal des ehemaligen Sägewerkes Sackmann positiv entwickelt und es werde eine baldige Bebauung angestrebt. Die Gemeinde habe dem Investor zugesichert, die rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen. Hierfür sei nun zwingend eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, so Heinzelmann.

Derzeit sei die zu überplanende Fläche als Mischgebiet ausgewiesen. Wenn dies so bliebe, müsste etwa die Hälfte davon für gewerbliche Nutzung vorgehalten werden. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Anfragen von Gewerbebetrieben keine Aussicht auf Genehmigung hätten, weil die Behörden nur die Ansiedlung von nicht wesentlich störenden Betrieben wie Büros oder Einzelhandel zulasse. Von solchen Firmen sei jedoch kein Bedarf angemeldet worden. Damit sei auch in Zukunft nicht zu rechnen, weshalb eine Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet Sinne mache. Das sähen auch die Behörden so, teilte Heinzelmann mit.

Bei einer Änderung des Bebauungsplans müssten die Anzahl der zulässigen Geschosse von zwei auf drei sowie die Höhen der Bebauung angepasst werden. Da die zu überplanende Fläche in der Hochwassergefahrenkartierung des Lands im Bereich von HQ 100 liege, müsse mit Auflagen des Wasserwirtschaftsamts gerechnet werden. Wenn jedoch die noch anstehenden Hochwasserschutzmaßnahmen an der Kinzig sowie die Schaffung einer Retentionsfläche umgesetzt seien, sehe er den Auflagen gelassen entgegen. Die Bebauungsplanänderung könne im beschleunigten Verfahren erfolgen, da die Fläche unter zwei Hektar liege. Dies sei schon mit der Baurechtsbehörde abgestimmt, so Heinzelmann. Auf Anfrage von Ratsmitglied Werner Kaufmann gab er eine Verfahrensdauer von sechs bis neun Monaten an.

Es sei, erboste sich Kaufmann, wie bei Natura 2000. Wenn die obersten Behörden etwas nicht wollten, habe man keine Aussicht auf Erfolg. Irgendein Amt stelle sich immer quer. Doch so blute der ländliche Raum aus. Unterstützung erhielt Kaufmann von Ratskollegin Brigitte Sum, die auf die Wahlprogramme der Parteien verwies, in denen überall von der Stärkung des ländlichen Raums zu lesen sei. Sie unterstellte den Behörden, keine Verantwortung mehr übernehmen zu wollen.

Heinzelmann zeigte Verständnis für beide Seiten. Wenn ein Handwerksbetrieb in so ein Gebiet ansiedle, einem Anlieger der Lärm zu laut sei und vor Gericht Recht bekomme, hätten die Entscheidungsträger ein Problem.

Jeweils einstimmig fassten die Räte den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans in ein allgemeines Wohngebiet, die Einleitung des Verfahrens und die Vergabe der Planungsarbeiten an das Ingenieurbüro Gfrörer für 9960 Euro.