Die Vertreter aus dem Regierungspräsidium Freiburg, Sebastian Peters (von links), Leonie Meder, Frauke Staub, Tobias Kock, sowie Carsten Bögner und Verena Gaschik-Alkan vom Büro Naturplan stellen sich den Fragen der Teilnehmer. Foto: Ziechaus Foto: Schwarzwälder Bote

FFH-Gebiete: Bewirtschafter beklagen immer neue Vorschriften und deren Verschärfung

Bei Begehungen informiert das Regierungspräsidium Freiburg über Managementpläne zum Erhalt von besonderen Lebensraumtypen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Bei einer Infoveranstaltung hat die Thematik für Diskussionen gesorgt.

Schenkenzell. Für eine Bestandsaufnahme werden in FFH-Gebieten und in Vogelschutzgebieten besondere Lebensräume und bedrohte Arten kartiert, erklärte Tobias Kock vom Referat Naturschutz des Regierungspräsidiums. In Managementplänen (MaP) sollen "Entwicklungsziele und umsetzbare Maßnahmen formuliert werden", um eine aktive Verschlechterung der Bestände in diesen "gemeinten Flächen in den FFH-Gebieten" zu vermeiden (wir berichteten).

Vor der Kartierung der Flächen und der Verordnung neuer Vorschriften "wollen wir mitgenommen und informiert werden", forderten die Land- und Forstwirte mit eigenen Flächen in den Schutzgebieten. Mit immer wieder neuen Vorschriften und Verschärfungen werde eine Bewirtschaftung schwieriger.

Über Jahrzehnte haben Bauern mit angepasster Bewirtschaftung die Kulturlandschaft mit ihren Lebensraumtypen erschaffen und erhalten, sogar die jetzt zu schützenden Biotope. Nun würden von außen neue Vorschriften gesetzt und Maßnahmen verordnet, sogar Sanktionen angedroht bei einer Veränderung von Beständen auf einer Wiese. Dabei verändere sich ein Pflanzenbestand oft durch Trockenheit oder zu viel Regen. Darunter hätten zuerst die Bauern selbst zu leiden und müssten Ernteausfälle verkraften.

"Was wir bisher freiwillig geschaffen haben, dazu werden wir staatlich verdonnert", wehrte sich einer der Landwirte. Bei solchen Vorschriften werde "kein Junger mehr weitermachen und in seiner Freizeit einen Steilhang mähen".

Das Land stehe bei der Europäischen Union in der Pflicht, besondere Lebensräume in den Schutzgebieten zu erhalten; vor Ort versuchten die LEVs brachfallende Flächen zu vermitteln, verwies Christine Romer vom Landschafterhaltungsverband (LEV) Rottweil auf die Möglichkeit von Pflegeverträgen.

Außerdem gälten die Managementpläne dem Erhalt der Bestände auf "gemeinten Flächen". Das sei nur ein kleiner Teil der gesamten Flächen im FFH-Gebiet. Von den 880 Hektar Wald weise man nur etwa fünf Prozent als "schützenswerten Lebensraum" aus, davon ein großer Teil an Silikatschutthalden und Felsen.

Die knapp 300 Hektar Offenland im Gebiet werden gerade erst kartiert. Über den Zeitpunkt der Kartierung sollten die Eigentümer informiert werden, damit "wir vor Ort sein können", forderte ein Landwirt. Das sei nicht möglich, weil die beauftragte Firma zur objektiven Beurteilung nur die Flurstücke kenne, nicht aber die Eigentümer. Die Eigentümer könnten ihre Einwände über ihre Verbände in den Beirat einbringen, in dem der Entwurf für einen Managementplan beraten werde. Danach gebe es noch die Möglichkeit von Einwänden bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs.