Das Ortseingangsschild weist auf das Prädikat Luftkurort hin. Das Klimagutachten dafür ist aber nicht ganz billig. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Luftkurort: Klares Zeichen nicht nur für den Tourismus gesetzt

Schenkenzell. Braucht die Gemeinde weiterhin das Prädikat Luftkurort, zumal das Klimagutachten nicht ganz billig ist? Diese Frage stellten sich die Mitglieder des Gemeinderats in ihrer jüngsten Sitzung. "Ja", sagt Bürgermeister Bernd Heinzelmann.

Wie er erläuterte, wurden in den vergangenen Jahren die Kosten für den Tourismusbereich immer weiter zurückgefahren. Die Gemeinde besitze das Prädikat für den Kernort seit vielen Jahren. Sie sollte seiner Meinung nach ein klares Zeichen für den Tourismus setzen und die Erstellung des Klimagutachtens in Auftrag geben, warb der Bürgermeister um Zustimmung.

Seinen Ausführungen zufolge hat Schenkenzell jüngst vom Regierungspräsidium (RP) Freiburg ein Schreiben erhalten, in dem die Behörde auf das Klimagutachten aus 2007 hinweist, das vom Deutschen Wetterdienst erstellt wurde und nun mehr als zehn Jahre zurückliegt. Da die Kosten rund 12 000 Euro betrügen und im Haushaltsplan hierfür keine Mittel eingestellt worden seien, habe er dem Regierungspräsidium vorgeschlagen, die Messung erst im kommenden Jahr vornehmen zu lassen. Damit könne die Behörde leben, übermittelte Heinzelmann den Räten den Kompromiss.

Rat Martin Groß war aufgefallen, dass es im Umkreis nicht mehr viele Gemeinden mit diesem Prädikat gebe und es wohl aus der Mode gekommen sei. Ratskollege Stefan Maier urteilte, der Preis für das Prädikat sei nicht gerade billig, schloss sich aber der Ansicht des Bürgermeisters an.

Während Willi Intraschak äußerte, Schenkenzell müsse zeigen, was es habe, schielte Werner Kaufmann in eine ganz andere Richtung. Da derzeit in der Politik viel über Feinstaub und Fahrverbote diskutiert werde, könnte die Auszeichnung Luftkurort künftig an Wert wieder gewinnen.

Mit einer Enthaltung beauftragten die Mitglieder des Gemeinderats die Verwaltung, ein konkretes Angebot für das Klimagutachten einzuholen und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.