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Gemeinderat fasst zusammen, was zusammengehört

Die zweite und dritte Erweiterung des Baugebiets "Oberdorf-West" fasst die Gemeinde zu einer Erschließungseinheit zusammen. Damit sollen Bauherren bei den Erschließungsbeiträgen gleich behandelt werden.

Schenkenzell. Wie Bürgermeister Thomas Schenk in der Sitzung des Gemeinderats erläuterte, seien die beiden Erweiterungen des Wohngebiets eng mit einander verknüpft und basierten auf einem gemeinsamen städtebaulichen Konzept.

Bereits bei der Überplanung des ersten und erschlossenen Bauabschnitts (zweite Erweiterung) seien die Überlegungen für die gesamte Fläche eingeflossen. Die Erschließungsstraßen bildeten ein schlüssiges, gemeinsames System für das gesamte Gebiet. Die Straßenteile der zweiten Erweiterung hätten eine Anbindung in Richtung Osten und die Grundstücke im dritten Teilabschnitt auf den Straßen Rothaldestraße, Wiesenweg und Mühlenwiese einen Anschluss zur Straße "Am Mühlteich". Somit sei der Nutzen für alle Bauherren gleich, argumentierte der Bürgermeister.

Entlang des Wiesengrabens gebe es drei aufwendige Verknüpfungspunkte, bei denen alle drei Erschließungsstraßen über eine Verdolung den Graben überwinden müssten. Des Weiteren seien im dritten Bauabschnitt Straßenzweige vorhanden, welche jeweils eine größere Fläche benötigten und hohe Kosten verursachten. Beide Erschließungsbereiche bräuchten die Einrichtungen wie Gehwege, Straßen und Beleuchtung gleichermaßen.

Die Bildung einer Abrechnungseinheit für die Erschließungsbeiträge sei deshalb sachgemäß und lege die Kosten gleichmäßig auf alle Baugrundstücke um. Eingeschlossen in dieser Einheit seien auch die jeweiligen unselbstständigen Wohnwege zu den einzelnen Grundstücken an der Ostseite des Baugebiets in das angrenzende Wohngebiet "Herrenberg-Stockmühle", schilderte Schenk.

Die Ansicht der Verwaltung klang den Räten durchweg plausibel. Auch sie sahen darin die gerechteste Lösung für alle Grundstücks- und Hausbesitzer. Rat Kurt Armbruster wollte vom Bürgermeister wissen, ob eine vorläufige Berechnung Aufschluss geben könnte, welche Beträge in etwa auf die Bauherren zukämen. Dies, so Schenk, könnte das mit der Erschließungsplanung beauftragte Ingenieurbüro bis im Frühjahr 2018 ausrechnen. Die Betragshöhe sei allerdings immer davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Erschließung umgesetzt werde, da die Baupreise von Jahr zu Jahr stiegen. Für die Gemeinde sei es wichtig, Vorauszahlungen in Höhe von rund 90 Prozent zu verlangen. Wenn dann Jahre später die Endabrechnung erfolge, sei der noch zu leistende Betrag erschwinglich, urteilte Schenk. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung befürworteten die Räte einstimmig.