Kommunales: Zudem nur ein einziges Angebot auf dem Tisch / TV-Befahrung der Kanäle dreifach über Plan

Schenkenzell (lh). Zum Glück gibt’s in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) den Paragrafen 16. Dadurch war es dem Gemeinderat möglich, die Ausschreibung von verschiedenen Arbeiten am Kanalnetz aufzuheben.

Strahlende Gesichter und betrübte Minen lagen in der jüngsten Ratssitzung nah beieinander. Während bei den Sanierungsarbeiten für den Äckerhofweg das Ausschreibungsergebnis gegenüber der Kalkulation des Ingenieurbüros um 14 300 Euro günstiger war (wir berichteten), schlug das Ergebnis der Ausschreibung für Druckprüfungs-, Kanalreinigungs- und Kanalbefahrungsarbeiten gewaltig nach oben aus.

Nach Auskunft von Bürgermeister Bernd Heinzelmann ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, der Eigenkontrollverordnung nachzukommen und alle zehn Jahre das Kanalnetz auf seinen Zustand untersuchen zu lassen. Der zufolge müsse in diesem Jahr schwerpunktmäßig im Außenbereich die Druckprüfung der PE-Abwasserrohre mit Einzelpumpwerken und PE-Druckschläuche vorgenommen werden. Für die Sanierung von Schmutzwasserkanälen seien insgesamt 2619 Meter Leitungen für Kanalreinigung und TV-Befahrung beschränkt an vier Fachbetriebe ausgeschrieben worden. Mit den ausgewählten Firmen sei vorher Rücksprache gehalten worden, ob sie all diese Arbeiten ausführen könnten, schilderte der Bürgermeister.

Zur Submission hatte nur ein Unternehmen ein Angebot eingereicht. Dieses war allerdings ziemlich hoch und daran hatten die Räte kräftig zu knabbern. Mit einer Summe von 71 860 Euro wurden die von einem Ingenieurbüro im Auftrag der Gemeinde ermittelten Kosten in Höhe von circa 25 000 Euro deutlich überschritten. Außerdem hätte diese Firma die Arbeiten aufgrund voller Auftragsbücher erst im kommenden Jahr ausführen können.

Wie der Bürgermeister erläuterte, habe die Bewertung des Angebots durch Gemeindemitarbeiter Thomas Finkbeiner in allen Titeln und Positionen einen unangemessen hohen Preis ergeben, weshalb der Zuschlag nicht erteilt werden dürfe. Die Gemeinde könne sich dabei auf den Paragrafen 16 in den VOB stützen. Außerdem habe auch kein Wettbewerb stattgefunden, da nur eine Firma ein Gebot einreichte.

Bei einer erneuten Ausschreibung sei zu überlegen, ob die Gewerke Druckprüfungen, Kanalbefahrung und Kanalreinigungsarbeiten getrennt ausgeschrieben werden sollen. Dadurch könnten mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebots angeschrieben werden und die Möglichkeit nach realistischen Preisen sei höher, schlug Heinzelmann vor. Dies befürwortete das Ratsgremium einstimmig.