Zu einer hohen Geldstrafe und drei Monaten Fahrverbot wurde ein Angeklagter vom Amtsgericht Rottweil verurteilt. Foto: Nädele

55-Jähriger wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht verurteilt. Geldstrafe und Fahrverbot.

Kreis Rottweil - Der eine steht auf der Straße, um seinen Hund an die Leine zu bekommen, der andere ist flott unterwegs und fühlt sich vom im Wege stehenden Fußgänger provoziert.

Wildes Gestikulieren, Bremsen im letzten Moment und wutentbrannt um den Fußgänger herumkurven, so zeigt der Autofahrer seinen Ärger. Dass der Fußgänger bei diesem Fahrmanöver zu Schaden kommt, bemerkt er zwar, interessiert den Autofahrer augenscheinlich aber nicht. Das kommt ihn teuer zu stehen.

Eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von drei Monaten bekam ein 55-Jähriger aus einer Kreisgemeinde vom Amtsgericht Rottweil als Quittung.

Im Juli vergangenen Jahres ist der Mann in einer Kreisgemeinde recht flott unterwegs. Ein Anwohner sieht ihn herannahen und fürchtet um seinen Hund, der sich unangeleint in einiger Entfernung auf dem Gehweg aufhält. Der Mann gibt dem Autofahrer Zeichen, dass er langsam machen soll und tritt dabei nach eigener Aussage "einen Schritt auf die Straße".

Der Autofahrer fährt allerdings weiter auf ihn zu und hält kaum zehn Zentimeter vor dem Fußgänger an, reißt das Lenkrad herum, um ihn zu umfahren und gibt wieder Gas. Der Mann auf der Straße hatte sich inzwischen heruntergebeugt, um seinen Hund anzuleinen, da stößt ein Rad des Autos an seinen Fuß. Er stürzt und zieht sich Prellungen und Abschürfungen zu. Der Autofahrer sieht den Sturz zwar, fährt dennoch weiter.

Dieses Verhalten erfüllt laut Anklageschrift den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Gegen einen inzwischen ergangenen Strafbefehl hatte der Autofahrer Einspruch eingelegt, so dass es am gestrigen Donnerstag zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rottweil kam.

Die Einlassungen des Angeklagten, die er in der Verhandlung zum Ablauf machte, konnten in den Augen des Gerichts die Feststellungen der Polizei allerdings nicht entkräften. Auch er schilderte das Geschehen nicht wesentlich anders. Er habe es als Fahrzeuglenker an der notwendigen Sorgfalt im Straßenverkehr fehlen lassen, und sobald ein Schaden entstehe, müsse er zwingend am Unfallort bleiben, schrieb ihm die Richterin ins Stammbuch.

Dies empfand der Anwalt des Angeklagten allerdings schon als Vorverurteilung. Im übrigen, machte der Verteidiger geltend, müsse erwogen werden, ob auf Seiten des Fußgängers nicht die Tatbestände der Nötigung und der Sachbeschädigung zu prüfen seien. Der Angeklagte hingegen erklärte seine Reaktion, die schließlich zur Verletzung des Fußgängers geführt hatte, damit, dass er lediglich der unangenehmen Situation entkommen wollte.

Dezidiert schilderte der Geschädigte das Geschehen, wollte aber darüber hinaus "nichts dramatisieren". Immerhin habe der Fahrer "cholerisch" auf seine Zeichen reagiert und habe erst sehr dicht vor ihm angehalten. Beim Einlenken habe ihn der Autofahrer am Fuß "erwischt" und er selbst sei dann auf Ellbogen und Hüfte gestürzt. Mithin glaube er nicht, dass der Angeklagte mit Absicht gehandelt habe. Dennoch habe dieser sehr wohl bemerkt, dass er gestürzt sei, denn er habe ihn angeguckt. Nach dem Sturz habe der Angeklagte kurz gebremst, dann aber Gas gegeben und sei davongefahren.

Da blieb auch dem Anwalt nicht mehr viel zu sagen. Er wies allerdings darauf hin, dass der Angeklagte als Landwirt auf seinen Führerschein angewiesen sei, und bat, bei einem zu verhängenden Fahrverbot einige landwirtschaftliche Maschinen davon auszunehmen.

Das Gericht brauchte nur wenige Minuten zur Urteilsfindung. Nach seiner Auffassung sind insgesamt 55 Tagessätze als Strafe angemessen, es senkte im Vergleich zum Strafbefehl die Höhe der Tagessätze allerdings auf 60 Euro, so dass 3300 Euro herauskamen. Hier wurden die wirtschaftliche Situation sowie die Schulden des Angeklagten berücksichtigt, außerdem die Unterstützung für seine beiden Kinder.

Auch um ein Fahrverbot für drei Monate kam der Angeklagte nicht herum. Allerdings ließ das Gericht es zu, dass er in dieser Zeit Schlepper und Traktor auf den eigenen Feldern bewegen darf, da dem Nebenerwerbslandwirt sonst wirtschaftliche Einbußen drohten.

Dennoch zeigte sich die Richterin überzeugt, dass das Urteil geeignet sei, beim Angeklagten ein Umdenken einzuleiten.