Keine Lust auf einen Fahrkartenerwerb hatte ein Zeitgenosse, der sich gegen Kontrolleure auch noch ziemlich renitent zeiget. Foto: Tschauner Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt / Erwischter Schwarzfahrer behauptet, gültiges Ticket zu haben

Kreis Rottweil/Freudenstadt. Er lebte bisher gern mal auf Kosten der Allgemeinheit, ob’s das Kindergeld war oder eine Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln. Und vor Gericht hatte er schlicht die Unwahrheit gesagt.

Anfang vergangenen Jahres wurde ein junger Freudenstädter wieder einmal im Zug kontrolliert. Und siehe da, er hatte er keine gültige Fahrkarte. Die Kontrolleure wollten seine Personalien und die seiner Freundin, die ihn begleitete, aufnehmen. Es kam zu einer Rangelei, die junge Frau griff zum Pfefferspray und beide entkamen unter Zurücklassung der Kontrolleure und einiger Fahrgäste, die mit dem Spray in den Augen zu kämpfen hatten. Ermittelt wurden sie dennoch. Es kam zum Prozess. Während die Freundin wegen Körperverletzung verurteilt wurde, bekam er einen Strafbefehl wegen "Erschleichens von Leistungen", oder, einfacher gesagt, wegen Schwarzfahrens.

Alles falsch, so der junge Mann. Im Prozess gegen seine Freundin beharrte er darauf, ein gültiges Ticket besessen zu haben. Deshalb hätten ihn die Kontrolleure nicht festhalten dürfen. Die damalige Staatsanwältin glaubte ihm jedoch nicht. Jetzt saß er wegen uneidlicher Falschaussage auf der Anklagebank des Rottweiler Amtsgericht.

Wo die ominöse Fahrkarte abgeblieben war, dazu hatte sich der junge Mann eine recht wilde Geschichte zurechtgelegt. Während des Gerangels sei ihm diese aus der Tasche gefallen. Ein Kontrolleur habe sie auf dem Boden entdeckt, wohlgemerkt mit Pfefferspray in den Augen, und ihn darauf aufmerksam gemacht. Er habe sich sogar bei dem Kontrolleur höflich bedankt, behauptete der Angeklagte.

Niemand kann sich erinnern

Indes, die Beteiligten, die jetzt noch einmal als Zeugen vor Gericht auftraten, konnten sich weder an eine Fahrkarte auf dem Boden, noch an eine solche Szene erinnern. So wie die Anklagevertreterin damals im Prozess gegen die Freundin fand der Staatsanwalt im aktuellen Prozess seine Geschichte nicht glaubhaft. In seinen Augen hatte der Angeklagte vor Gericht die Unwahrheit gesagt, obwohl jeder Zeuge zu Beginn seiner Aussage auf die Folgen hingewiesen wird. Das Strafmaß liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft.

Das Bundeszentralregister machte es dem Freudenstädter nicht eben leichter, glaubwürdig rüberzukommen. Etliche Male war er bisher wegen "Erschleichens von Leistungen" aufgefallen, aber auch Sachbeschädigung und Nötigung fanden sich unter den insgesamt zehn Eintragungen.

Der Staatsanwalt hielt eine Haftstrafe von fünf Monaten, allerdings auf Bewährung, sowie ein Strafgeld in Höhe eines Nettomonatsgehalts als Strafe für seine Falschaussage für angemessen, wie er in seinem Plädoyer ausführte. Die Richterin blieb allerdings unter diesem Antrag. Sie brummte dem Angeklagten eine dreimonatige Haftstrafe auf, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Sie machte ihm eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro, die er an die Rettungshundestaffel Rottweil zu zahlen hat. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Ein ordentlicher Brocken, drücken ihn doch erhebliche Schulden, unter anderem, weil er erhaltenes Kindergeld zurückzahlen muss.

Gericht und Staatsanwaltschaft stellten dem Mann mit seinem festen Job seit mehr als einem Jahr und einer eigenen Wohnung eine gute Sozialprognose aus. Beide hofften, dass er nun nicht mehr straffällig werde. Und eine gekaufte Fahrkarte ist allemal billiger, als das, was der junge Mann jetzt am Hals hat.