Der Angeklagte Drazen D. wird in den Gerichtssaal geführt. Er hat sein Gesicht verhüllt. Foto: Graner

Zwei Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung. Drazen D. verprügelt Verlobte brutal und geht auf Ex-Ehemann los.  

Rottweil/Villingendorf - Nach sechs Stunden Verhandlung bricht Drazen D. am Montag um 17.10 Uhr erstmals sein Schweigen: "Es ist zu viel", sagt er. Er könne für heute nicht mehr. An diesem Tag ging es nur um ihn: sein früheres Verhalten, seine Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung – und seine neunjährige psychiatrische Behandlung.

Ein Verhandlungstag, der dem 41-Jährigen scheinbar zu schaffen macht – und an dem er mehr Regung zeigt, als je zuvor. Er nickt zustimmend, als ein Arbeitgeber seinen Fleiß und seine Zuverlässigkeit lobt. Er grinst, als die Angestellte eines Personaldienstleisters beschreibt, wie er "mal wieder ausgeflippt" sei, weil ihm was nicht gepasst hat und dass er wohl Probleme gehabt habe, sich von einer Frau etwas sagen zu lassen. Er verdeckt seine Augen mit der Hand, als die Psychiaterin, mit den Tränen kämpfend, schildert, wie er einmal seinen damals dreijährigen Sohn mit in die Praxis gebracht hat. "Der Junge war sein ein und alles, sein ganzer Stolz". Jahre später erschießt er laut Anklage den Jungen und zwei weitere Menschen – aus Eifersucht und Rache.

Die Psychiaterin vom Bodensee wird eineinhalb Stunden lang vernommen und schildert wortreich, wie Drazen D. sie erstmals 2007 auf Drängen seiner damaligen ersten Frau aufgesucht habe. Er habe Angstattacken, Schlafstörungen, einen Hang zu Alkohol, Schulden, sei spielsüchtig. Der Kroate erwähnt traumatische Erfahrungen im Krieg, mit 15 sei er fast zu Tode gekommen. Hier habe sie aber nicht weiter nachfragen dürfen. Immer wieder kommt er in den Folgejahren, oft in "Notfallsituationen", wenn er ahnte, dass er "dem Druck nicht standhält", wieder zu Alkohol greift oder Angst hat, bei Kränkungen "überschießend" zu reagieren. Diagnosen wie "Depression", Alkoholsucht, "emotional instabile Persönlichkeitsstörung", "Posttraumatische Belastungsstörung" und "impulsiver Typ" kommen in den Akten vor. Teils von der Ärztin gestellt, teils aus Arztbriefen von der Klinik Reichenau übernommen.

Genauere Nachfragen des psychiatrischen Sachverständigen Charalabos Salabasidis machen deutlich, dass es zu keinem Zeitpunkt tiefergehende Tests gegeben hat.

Psychiaterin hätte so eine Tat nie vermutet

Die Trennung von seiner ersten Frau und den Kindern habe Drazen D. belastet. Die Aussicht, erneut verlassen zu werden, sei bedrohlich für ihn gewesen, so die Einschätzung der Psychiaterin. Sein Selbstbild sei "vom klassisch männlichen Rollenbild" geprägt gewesen. Eine mögliche "Fremdaggression" kommt in den Akten nicht vor.

Die Psychiaterin bekommt während der Behandlung aber mit, dass Drazen D. wegen Gewalttätigkeiten gegen seine Partnerin vor Gericht muss. Das Urteil erfragt sie nicht. Sie habe ihre Rolle als "Zufluchtsort" für Drazen D. in schwierigen Situationen nicht gefährden wollen. 2016 holt er in der Praxis zum letzten Mal ein Rezept für seine Medikamente. Als nach der Tat von Villingendorf die Kriminalpolizei in ihrer Praxis steht, habe sie ihr Bild korrigieren müssen. Dass er einmal die Waffe gegen seinen Sohn richten würde, habe sie "in keinster Weise" gedacht. Auf einen Vermerk in einem Bericht von der Reichenau, dass er gegenüber einem Kind aus erster Ehe tätlich wurde, sei sie "nicht angesprungen".

Im Gerichtssaal werden an diesem Tag die frühere Urteile gegen Drazen D. verlesen: 2006 wurde er wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. 2011 und 2012 sprach das Amtsgericht Konstanz wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung jeweils eine Freiheitsstrafe aus, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Drazen D. hat seine Lebensgefährtin 2012 in der gemeinsamen Wohnung an den Haaren über den Boden geschleift und brutal verprügelt. Der kleine Sohn war damals eineinhalb Jahre alt. Zuvor hatte Drazen D. eine Flasche Wodka konsumiert. Als er eingeschlafen war, rettete sich die junge Frau mit dem Baby im Arm zu einer Rettungsleitstelle, von wo die Polizei verständigt wurde. Das Amtsgericht Konstanz wertete später strafmildernd, dass der Angeklagte betrunken war und die Tat nicht bestritt.

Amtsgericht Konstanz sieht 2012 gute Prognose

Seine Lebensgefährtin berief sich vor Gericht dann auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobte und wollte nicht mehr aussagen. Das Gericht sah "Anhaltspunkte, dass Drazen D. künftig straffrei bleiben wird".

Schon 2010 war er mit einem Küchenbeil auf den früheren Mann seiner Lebensgefährtin losgegangen. Dieser betrieb einen Swingerklub in Radolfzell, wo die junge Frau – damals im vierten Monat schwanger – noch hinging, um zu putzen. Drazen D. wollte das unterbinden und ging zu einer "Aussprache" in den Club. Sein Kontrahent hatte sich ebenfalls mit einer Metallstange und einem Elektroschocker ausgerüstet. Er trug dennoch erhebliche Verletzungen im Gesicht davon.

Diese Seite von Drazen D. kannte sein letzter Arbeitgeber in Mahlstetten nicht. Der Angeklagte sei im Oktober 2016 über einen Personaldienstleister in die Firma gekommen, dann habe er ihn wegen seiner guten Leistungen übernommen. "Ich war sehr zufrieden mit ihm, er hat sich schnell eingearbeitet, war immer pünktlich, hat seine Arbeit gut gemacht. Er sei alleine mit der Herstellung von Mutter-Rohlingen an einer Maschine zuständig gewesen. Zu anderen Mitarbeitern habe es kaum Kontakt gegeben. Dass seine Partnerin sich mit dem kleinen Sohn "ins Ausland abgesetzt" hatte, habe der Chef aus beiläufigen Gesprächen erfahren. "Der Sohn war wohl sein ein und alles." Als der 41-Jährige im August 2017 plötzlich kündigte, gab er an, dass er "seine familiäre Situation klären" müsse. Der Chef wollte ihn umstimmen, doch zu bleiben. Er lehnte ab.

Es ist eins der wenigen Arbeitsverhältnisse ohne Schwierigkeiten. Zuvor bricht er immer wieder Arbeitsstellen ab, beschwert sich beim Personaldienstleister über ungerechte Behandlung. Er sei schnell laut geworden, habe sich immer im Recht gefühlt, berichtet die für die Einsätze zuständige Disponentin.

Ein 25-jähriger Zeuge schildert, wie er den flüchtigen Angeklagten fünf Tage nach der Tat in Neufra entdeckt hatte, den Notruf wählte und mehrfach wendete, um Drazen D. nicht aus den Augen zu verlieren. "Sein markantes Gesicht ist mir gleich aufgefallen". Während der Flucht hatte Drazen D. sich unter anderem bei Neufra in einer Gartenhütte, in der Nähe des Angelvereins, aufgehalten. Ein Polizeibeamter der Hundestaffel berichtet, dass der Angeklagte nach seiner Festnahme beim Transport nach Rottweil erwähnte, dass er dort ein Messer mitgenommen habe. Er sei "gefasst und höflich" gewesen, hätte "modrig" gerochen. Die Besitzer der Hütte sollen noch vernommen werden.  Der Prozess wird am Dienstag, 17. April, um 9 Uhr fortgesetzt.

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