Justitia steht einmal mehr vor keiner leichten Aufgabe. Es geht ums Zitieren aus Akten in einem laufenden Verfahren. Foto: dpa

Bürgermeister aus Spaichingen steht vor Gericht wegen verbotenen Zitierens aus Akten.

Rottweil/Spaichingen - Ein knappes halbes Dutzend Medienvertreter und ähnlich viele Zuhörer haben am Donnerstag den ersten Verhandlungstag im Prozess gegen Spaichingens Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher im Rottweiler Landgericht verfolgt.

Noch vor Weihnachten wird der letzte von einer Fülle von juristischen Anschuldigungen einer Ermittlung im Jahr 2012 verbliebene Straftatbestand vor der Ersten Großen Strafkammer verhandelt: Zitieren aus Akten in einem laufenden Verfahren.

Um vor allem den Schöffen klar zu machen, welchen Vorlauf das ganze Verfahren gehabt hat, nahm das ausführliche Verlesen bisheriger Gerichtsakten samt Begründungen großen Raum ein. Unter anderem verlas das Gericht die Ermittlungen in 32 Sachverhalten, die auf offene oder anonyme Anzeigen oder Hinweise und viel auch auf Hörensagen zurückgingen. Dies, um zu verdeutlichen, in welcher Situation Schuhmacher nach Kenntnis der Akte und als er die Bürgerinformationsveranstaltung einberufen hatte, sich befand.

Es gehe in dem Verfahren jetzt nur noch darum, zu entscheiden, ob sich Schuhmacher des verbotenen Zitierens aus Gerichtsakten schuldig gemacht habe. Alle anderen Vorwürfe hätten Staatsanwaltschaft und Gericht als nicht nachweisbar, falsch oder strafrechtlich irrelevant beschieden.

Schuhmacher machte Aussagen vor Gericht. Er habe sich in seiner Amtsführung nichts vorzuwerfen und habe der Bevölkerung gegenüber die Vorwürfe entkräften wollen, weil er "plötzlich wie ein Schwerverbrecher behandelt werde, weil irgendwelche politischen Machenschaften dich aus dem Amt zu bringen versuchen." Damit verwies er auch auf das landesweite Medienecho und schilderte mit bewegter Stimme, wie die Berichterstattung auf seine Eltern und seine Tochter gewirkt hätte.

Zwei Zeugen wurden vernommen: Der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu der Frage des Pressekontakts mit einer Zeitung. Er bestätigte eine Anfrage und auch, dass er, in einem in solchen Fällen üblichen Telefonat, bestätigt habe, dass es ein Strafverfahren gebe und den Bereich "vermögensrechtliche Vorwürfe". Er habe die Auskünfte wie üblich in Rücksprache mit der die Sache bearbeitenden Staatsanwältin gegeben, die Akte aber zu keinem Zeitpunkt selbst in der Hand gehabt.

Ein zweiter Zeuge war der Kripobeamte, der die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft geführt hatte. Er konnte keine Auskunft darüber geben, woher der Mitschnitt aus der Bürgerinformationsveranstaltung stammte. Zwei Tage nach der Veranstaltung sei fast die ganze Rede Schuhmachers in der Neuen Bürgerzeitung zu lesen gewesen. Schließlich wurde er auch zu den Ermittlungen befragt, den Kontakten im Rahmen dieser Ermittlungen mit Spaichingern und ein offenbar stattgefundenes Treffen von Gemeinderäten und anderen Spaichingern, bei dem verschiedene Sachverhalte genannt worden seien.

Ein Rechtsanwalt habe ein umfangreiches Schriftstück angekündigt, das an das Innenministerium, Regierungspräsidium und das Landratsamt gerichtet war und das er vor Absenden der Ermittlungen schließlich erhalten habe. Dabei baten die Gemeinderäte vor allem um eine außerordentliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Das Schreiben legte in mehreren Punkten Willkür und Einschüchterung bei der Amtsführung Schuhmachers nahe. Was in den meisten Punkten aber von der Staatsanwaltschaft als nicht strafrechtlich zu verfolgen gewertet und eingestellt worden war.