Justiz: Beleidigungen und gefährliche Körperverletzung / Acht Monate und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit

Während Christen überall im Lande das katholische Hochfest Fronleichnam feiern, kommt es in einer Gemeinde bei Rottweil zu einem unchristlichen Geschehen. Mit im Spiel: ein Rundholz, Fäuste und der Biss in ein linkes Ohr.

Rottweil. Dieser Vorfall des vergangenen Jahres wird schnell bei der Polizei aktenkundig und führt nun an Gründonnerstag vor das Amtsgericht Rottweil. Ergebnis der Verhandlung: Der Angeklagte erhält eine Freiheitsstrafe über acht Monate, seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre; er soll regelmäßig Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und an einem Antiaggressionstraining teilnehmen. Was ist am späten Vormittag des 31. Mai 2018 passiert? Als der 43-jährige Angeklagte einen Kumpel besuchen wollte, um einen kleineren geliehene Geldbetrag abzuholen, traf er in einem Hinterhof den 28-Jährigen. Zu diesem Zeitpunkt ruhte die einstige Freundschaft. Weil jener nicht allein war – eine Gruppe half bei einem Umzug mit und lud Möbel in ein Auto mit Anhänger – und der Ältere, laut Aussage zufällig, einen Knüppel im Auto hatte, nahm er diesen, verdeckt unter seiner Jacke, mit.

Dann decken sich die Aussagen der beiden Männer und etlicher Zeugen nicht mehr zu hundert Prozent. Grob umrissen, musste Folgendes passiert sein. Der 43-Jährige schlug zu und traf den 28-Jährigen im Bereich von Kopf und Schulter. Der 28-Jährige: "Das hat ordentlich gedonnert. Der Arzt hat später gesagt, jeder andere wäre schon ohnmächtig geworden." Er schützte sich vor weiteren Schlägen mit seinem linken Arm.

Als Folge der Schläge kam er später zuerst ins Krankenhaus, hatte längere Zeit eine Schwellung und einige Wochen Kopfschmerzen. Auch von psychologischer Behandlung ist die Rede. Wie ging es am 31. Mai 2018 weiter? Es kam zu einem Gerangel, zu Schlägen, zum Schwitzkasten. T-Shirts zerrissen. Die Kämpfer landeten auf einem Auto. Dann gingen beide zu Boden. Andere Anwesende versuchten, die Männer zu trennen. Etwas, dass der Angreifer so nicht verstand. Es ging überhaupt alles sehr schnell. Und es kam zum Biss ins Ohr des 28-Jährigen. Ein Biss, der später mit sieben Stichen genäht wurde.

Es kam aber auch zu verbalen Entgleisungen. Aktenkundig sind die Worte des 43-Jährigen: "Ich knall dich ab." Und weil der Vater, der beim Umzug seines Sohnes dabei war, beim 43-Jährigen einen Pistolenknauf gesehen haben will, durchsuchte die Polizei zeitnah die Wohnung des Angreifers, fand zwar ein Luftgewehr, eine Steinschlosspistole und einige Dekostichwaffen, aber nicht die von dem Zeugen erwähnte Waffe.

Ein Angriff aus heiterem Himmel? Nein, das nun nicht. Wie so häufig war eine Frau im Spiel. In diesem Fall die Ex-Freundin des 28-Jährigen. Vor Gericht sagt sie, dass ihr Ex-Freund sie einige Tage vorher entführt, verprügelt und bedroht habe. Sie war im Krankenhaus, bei der Polizei und sei dann zu einem Bekannten, eben dem 43-Jährigen, gefahren, damit "ich nicht allein bin".

Von einem Telefonat beider Männer ist ebenfalls die Rede. "Wir haben uns gegenseitig beleidigt", sagt der 28-Jährige. Und von Verbalinjurien, vor diesem Tag und an diesem Tag. Was der Jüngere mit der damals seit drei Monaten getrennt lebenden Frau und den Kindern des Älteren alles machen wolle. Die Polizei kommt ins Spiel – und die Reue. Einerseits ruft die Freundin eines der jungen Männer die Polizei an, andererseits zeigt sich der 43-Jährige selbst an, als er zwei Orte weiter nach Hause gefahren ist. Später kam die Reue. Es tue ihm leid, sagt der 43-Jährige. "Es tut mir im Herzen weh."

Er entschuldigt sich während der Gerichtsverhandlung. Doch die angebotene Hand nimmt der 28-Jährige nicht an. Es wird beiläufig angedeutet, dass die Verhandlung vor einigen Tagen vor Gericht, als es um Schmerzensgeld ging – ein Vergleich sieht 2000 Euro vor, zahlbar 100 Euro pro Monat – nicht unbedingt so reibungslos abgelaufen sei, um nun am Gründonnerstag zu vergeben.

Das Urteil nimmt der 43-Jährige an. Er widerspricht nicht, als die Richterin in ihrer Urteilsbegründung die zwei Facetten seines Verhaltens anspricht: weitgehend geständig, Reue gezeigt, nicht vorbestraft, aber eben auch brutale Vorgehensweise und kriminelle Energie. Und, so das Gericht: Er möge die Verurteilung als Warnung ansehen.