Verhandlung: Ehemaliger Unternehmer wegen Betrugs in 26 Fällen verurteilt / Beim nächsten Mal Gefängnis

Wie schnell man als Selbstständiger in die Miesen rutschen kann und am Ende als verurteilter Betrüger aus dem Gerichtssaal geht, zeigte eine Verhandlung am Montagnachmittag am Rottweiler Amtsgericht.

Rottweil. In mindestens 26 Fällen hatte der Inhaber eines kleinen in einer Rottweiler Kreisgemeinde ansässigen Gartenbaubetriebs Rechnungen nicht bezahlt und Urkunden und eine Unterschrift gefälscht, um an einen Autokredit zu kommen. Richter Oliver Niefer verurteilet den 29-Jährigen am Ende zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Damit blieb der Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine dreijährige Bewährungszeit sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit für angemessen hielt.

Ein Verfahren eingestellt

Die Verhandlung indes war recht komplex, genauso wie der Tatvorwurf. Bei der Verlesung der Anklage zeichnete sich zunächst das Bild eines Kleinkriminellen, der sich mit allerhand Betrügereien einen finanziellen Vorteil zu verschaffen versuchte. Dabei hatte der 29-Jährige auch nicht davor zurückgeschreckt, einen Autokredit in Höhe von fast 25 000 Euro auf den Namen seines Mitarbeiters aufzunehmen, dessen Unterschrift zu fälschen und dann selbst als zweiter Kreditnehmer aufzutreten. Geld sah die Bank nicht.

Mittlerweile ist ein Teil des Darlehens abgezahlt. Deshalb und auch, weil die Tat fast zweieinhalb Jahre zurückliegt, wurde noch während der Verhandlung das Verfahren auf Vorschlag Niefers in diesem Punkt eingestellt. "Es hätte auf das Strafmaß keine relevante Auswirkung", begründete der Richter.

Indes: Die Verlesung weiterer einzelner unbezahlter Rechnungen in einer Größenordnung von wenigen Hundert bis zu einigen Tausend Euro, nahm einige Minuten in Anspruch. Rund 13 300 Euro kamen so zusammen. Im Grunde ging es um die Frage, ob der damalige Unternehmer vorsätzlich gehandelt hat. Ob er also die Ware bestellt hatte, obwohl er genau wusste, dass er sie nicht bezahlen kann. Das gab der Beschuldigte, der sich ohnehin geständig zeigte, auch zu. Obgleich er allerdings das Bild, das die Anklage von ihm gezeichnet hatte, gerade rücken wollte.

In den Teufelskreis aus finanziellen Nöten, unbezahlten Rechnungen und sonstigen Betrügereien sei er durch einen dubiosen Freund geraten, der ihn in der Firma zunächst unterstützt habe. Mittlerweile habe er sich mit diesem zerstritten und das Geschäft aufgegeben. Aktuell arbeite er in Festanstellung als Lkw-Fahrer. Auch die Vorstrafen – Betrugsdelikte, ein Diebstahl und ein Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung, mit denen sich die Staatsanwaltschaften in Waldhut-Tingen und Donaueschingen beschäftigten – stammen aus der Zeit der Selbstständigkeit. "Das hängt alles damit zusammen. Ich habe davor weder mit der Polizei noch mit dem Gericht viel zu tun gehabt", beteuerte der 30-Jährige.

Letzte Chance

Aus den aktuellen Fällen und den vorangegangenen Strafbefehlen hat sich bei dem zweifachen Familienvater ein beachtlicher Schuldenberg aufgetürmt, den er nun – so gut es gehe – reduziere. Eine große Unbekannte war für das Gericht, wie viel der Beschuldigte mittlerweile an Schulden zurückgezahlt hat und welche Vereinbarungen mit den Gläubigern bis dato getroffen wurden. Deshalb verzichtete der Richter nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auch darauf, eine Einziehung anzuordnen, wie sie etwa durch einen Gerichtsvollzieher zu regeln wäre. Die daraus resultierende Flexibilität bei der Gestaltung der Raten komme dem Beschuldigten zugute.

"Ich erwarte, dass sie die Schuld regulieren", mahnte der Richter am Ende bei seiner Urteilsbegründung. Der 29-Jährige habe mit dem "maßvollen Urteil" einen Vertrauensvorschuss erhalten. "Es liegt an Ihnen, zu zeigen, dass die schlechten Zeiten hinter Ihnen liegen", betonte Niefer. Das nächste Mal führe am Gefängnis kein Weg mehr vorbei.