Bei Kontrollen auf der Autobahn  81 – im Bild eine groß angelegte Kontrollaktion Ende November 2017 – wird die Polizei immer wieder fündig. Foto: Otto

38-Jähriger bei Kontrolle auf der A 81 erwischt. Drei Kilogramm Gras und viel Bares im Gepäck.

Kreis Rottweil - Für einen 28-Jährigen und einen 38-Jährigen endete eine Fahrt auf der A 81 im November in einer Polizeikontrolle – und jetzt vor dem Amtsgericht Rottweil. Grund dafür ist das vorsätzlich unerlaubte Handeltreiben und der Besitz von Betäubungsmitteln, die bei der Kontrolle gefunden wurden.

Die beiden Angeklagten waren am 4. November 2017 mit ihrem Auto auf dem Weg von Augsburg nach Geisingen, als sie an der Raststätte Neckarburg in eine Polizeikontrolle gerieten. Im Gepäck waren rund drei Kilogramm Marihuana, das am Zielort hätte weiter verkauft werden sollen, räumte der 38-Jährige im Prozess vor dem Rottweiler Amtsgericht ein.

Sein Fahrer, der Mitangeklagte, bestritt hingegen, etwas mit der Tat zu tun oder gar davon gewusst zu haben. Desweiteren kenne er seinen Mitfahrer kaum und habe ihm nach Absprache lediglich den Gefallen getan, ihn mitzunehmen. Sein ursprüngliches Ziel sei Metzingen gewesen, um dort einkaufen zu gehen. Den 38-Jährigen wollte er auf dem Weg nur kurz an dessen alter Wohnung vorbeibringen, erklärte der 28-Jährige. Dass er dafür bis nach Geisingen fahren sollte, sei ihm nicht bewusst gewesen, so der Angeklagte.

Neben den Drogen wurden die Beamten bei der Verkehrskontrolle außerdem auf rund 20.000 Euro Bargeld aufmerksam. Der Großteil des Geldes gehörte jedoch dem 28-Jährigen, der diese Summe angeblich angespart hatte, um die Reparatur für seinen zuvor verunfallten Wagen zu bezahlen. Nach Aussage mehrerer Zeugen sei es nicht ungewöhnlich, dass dieser oft viel Bargeld mit sich trage, da er ein erfolgreicher, selbstständiger Unternehmer sei.

Auf Grund der zahlreichen Zeugenaussagen sowie mangelnder Zeit wurde das Verfahren gegen den 28-Jährigen abgetrennt und wird am kommenden Montag weiterverhandelt. Die Verhandlung um den 38-Jährigen ging aber weiter. Dieser wurde in der Vergangenheit schon mehrmals im Zusammenhang mit Drogen auffällig und auch dafür bestraft. Laut seinen eigenen Angaben sei er bereits in Suchtverhältnissen aufgewachsen und schon früh auf die schiefe Bahn geraten. Trotzdem habe er regelmäßig Jobs ausgeübt und sich stets um Weiterbildungen bemüht, ergänzte der Bewährungshelfer in seinem Schreiben. Der Verteidiger hob ebenfalls positiv hervor, dass sein Mandant alle Taten eingeräumt habe und die Verantwortung dafür übernehmen wolle.

Auch die Staatsanwaltschaft lobte das aufrichtige Zugeständnis des 38-Jährigen. Trotzdem sei der Angeklagte einschlägig vorbestraft und auch durch einen Bewährungsbruch aufgefallen, erklärte der Staatsanwalt.

Der Richter schloss sich dem ohne große Ergänzungen an. "Es ist alles gesagt", betonte er und verkündete das Urteil: Zwei Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe sind jetzt spruchreif. Das Ergebnis der Verhandlung um den 28-jährigen Fahrer steht noch aus.