Auch für die Gefängnisse gibt es in Corona-Zeiten einen Notfallplan. Foto: Cools

JVA Rottweil trifft Maßnahmen. Kontakt nach außen nur noch virtuell. Arbeitsbetriebe geschlossen.

Rottweil - Kostenloses Fernsehen statt Besuch von der Familie - die Coronakrise wirkt sich auch auf die Justizvollzugsanstalten aus. Jennifer Rietschler, Leiterin der JVA Rottweil, berichtet, was passiert, wenn es den ersten Fall innerhalb der Gefängnismauern gibt.

Newsblog zur Ausbreitung des Coronavirus in der Region

Isolation von der Außenwelt dürfte für die Insassen einer Justizvollzugsanstalt nichts Neues sein. Trotzdem hat sich auch für sie in Zeiten von Corona einiges verändert. Schließlich gibt es noch Kontakt zu Mithäftlingen und Personal.

Dienstbetrieb so weit wie möglich aufrecht erhalten

"Zur Verringerung von Kontakten wurden Maßnahmen ergriffen, um die Gesundheit von Gefangenen und Bediensteten bestmöglich zu schützen", erklärt Jennifer Rietschler auf Nachfrage. Zur JVA Rottweil gehören auch die Außenstellen in Hechingen, Villingen und Oberndorf. "Es wird versucht, den Dienstbetrieb so weit wie möglich aufrecht zu erhalten, allerdings mussten die Dienstpläne bereits umgestellt werden, um mögliche kontaktbedingte Personalausfälle zu reduzieren."

Arbeitsbetriebe geschlossen

Daneben habe man verschiedene Maßnahmen zur Belegungsreduzierung eingeleitet. So könne man die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und Erzwingungshaft unterbrechen oder aufschieben. Letzteres gelte auch für Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten. Von Ladungen zum Strafantritt, Vollstreckungshaftbefehlen und Fahndungen werde derzeit abgesehen. Ausgenommen seien aktuell noch die Jugendstrafen. Doch auch der Alltag innerhalb der Mauern ist nicht mehr wie zuvor. "In allen Justizvollzugsanstalten wurden Gefangenenbesuch und vollzugsöffnende Maßnahmen ausgesetzt", erklärt Rietschler. Zudem habe man zeitweise die Arbeitsbetriebe geschlossen. "Zur Kompensation wird den Gefangenen kostenloses Fernsehen gewährt."

Um den Kontakt zu den Angehörigen dennoch aufrecht erhalten zu können, würden in großem Umfang Telefonate ermöglicht. Außerdem arbeite man derzeit daran, den Gefangenenbesuch per Videotelefonie zu gewährleisten. Mittellos gewordene Untersuchungsgefangene erhielten derweil eine finanzielle Unterstützung.

Was wäre, wenn das Virus ausbricht?

Aber was wäre, wenn das Virus trotzdem in der JVA ausbricht? Die Regelwerke zum Vorgehen von Sicherheitsbehörden in Ausnahmesituationen könnten der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, meint Jennifer Rietschler. Doch ganz allgemein gesagt werde bei einer bestätigten Infektion der Betreffende isoliert und Kontaktpersonen unter Einbindung des Gesundheitsamtes ermittelt.

"In Sicherheitseinrichtungen bestehen grundsätzlich die allgemeinen Möglichkeiten zur Trennung von Gefangenen(gruppen)."

Für die medizinische Behandlung sei ein abgestuftes Vorgehen geregelt. Verdachtsfälle mit Symptomen würden in der jeweiligen Krankenabteilung isoliert. Bei Verdachtsfällen in Verbindung mit schweren Grunderkrankungen und respiratorischen Symptomen sei die Indikation für eine Verlegung in das Justizvollzugskrankenhaus in Hohenasperg gegeben.

Bei besonders ernsten Fällen, in denen eine intensive Behandlung nötig wird, erfolgt eine Verlegung in ein externes Krankenhaus.