Am "Kameleck" darf am Samstag keine Kundgebung stattfinden, hat die Stadtverwaltung entschieden. Foto: Schulz

Bundestagswahlkampf: Mitglied der rechtsextremen Partei tritt am Schwarzen Tor auf.

Rottweil - Eine für Samstag geplante Kundgebung des NPD-Mitglieds Jürgen Schützinger in Rottweil hat am Freitagnachmittag das Verwaltungsgericht Freiburg beschäftigt. Nach rechtlichen Hinweisen der zuständigen Kammer zog die Stadtverwaltung das Versammlungsverbot zurück. Es war damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht das Verbot kassieren würde.

Bürgermeister Christian Ruf sprach von einem Missgeschick der Verwaltung. Das Verbot wurde erlassen, nachdem kurz zuvor die Kundgebung, mit Auflagen versehen, noch zugelassen worden war. Schützinger indes mutmaßt, dass das Vorgehen der Stadtverwaltung Ausdruck eines politischen Willens sei.

Schützinger ist Stadt- und Kreisrat in Villingen-Schwenningen und Landeslistenkandidat der rechtsextremen NPD für die bevorstehende Bundestagswahl. Er hatte am Mittwoch bei der Stadt eine Versammlung für den heutigen Samstag zwischen 10 und 12 Uhr angemeldet mit dem Thema: "Thesen und Forderungen anlässlich der Bundestagswahl". Versammlungsort sollte der Bereich des "Kamelecks" sein.

Die Stadt hat zur Auflage gemacht, einen anderen Platz als das sogenannte Kameleck – das untere Ende der verkehrsberuhigten Fußgängerzone in der Innenstadt – einzunehmen: "Als Aufstellfläche für die Demonstrationsteilnehmer darf ausschließlich die Fläche oberhalb des Schwarzen Tores genutzt werden", so die Stadtverwaltung. Als Begründung heißt es: "Der von Ihnen gewünschte Platz am ›Kameleck‹ kann leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des zeitgleich stattfindenden Wochenmarktes sind die Platzverhältnisse sehr beengt." Die Fußgänger könnten gezwungen sein, auf die Fahrbahn auszuweichen, was zu einer erheblichen Gefährdung führen würde.

Wie das Verwaltungsgericht mitteilte, habe sich Schützinger mit den Auflagen einverstanden erklärt. Den Ablauf des nahe gelegenen Wochenmarktes dürfe er aber nicht stören, so die Stadtverwaltung. Auch dürften dort keine Flyer verteilt werden.

Info

Die NPD

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist kein unbeschriebenes Blatt. Die als rechtsextremistisch eingestufte Partei war wiederholt Gegenstand eines Parteiverbotsverfahrens, verboten wurde sie aber nicht. Ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, entschied das Bundesverfassungsgericht zu Beginn des Jahres. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag gestellt.

Das Gericht war in seiner Einschätzung deutlich geworden: Zwar sei die NPD zu bedeutungslos, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung ernsthaft in Gefahr bringen zu können. Doch deren Gesinnung und ihr Konzept der Volksgemeinschaft seien menschenverachtend, rassistisch und wesensverwandt mit der Ideologie das Nationalsozialismus.