Jetzt geht die Puzzelei erst richtig los: Aus der Bewerbung für die Landesgartenschau gilt es eine Planung zu machen. Foto: Graner Foto: Schwarzwälder Bote

Landesgartenschau: Gemeinderat vor Grundsatzbeschluss / In 20 Phasen durch das Ziel

Von Patrick Nädele

Heute in zehn Jahren kann in Rottweil auf die Landesgartenschau 2028 zurück geblickt werden. Zumindest wenn der Gemeinderat sich entschließt, das Projekt in Angriff zu nehmen, denn seit dem Zuschlag vom Land im Juli steht dieser Grundsatzbeschluss noch aus.

Rottweil. In 20 Phasen, von der Bewerbung bis zur Endabrechnung, teilt die Stadtverwaltung das Zehn-Jahres-Vorhaben ein. "Die Stadt Rottweil befindet sich auf diesem Weg aktuell zwischen Phase 3 und 4", heißt es in der Vorlage für die Stadträte.

Nachdem in der Sitzung am Mittwochabend ab 17 Uhr im Neuen Rathaus die Verwaltung dem Gremium den Entwurf für den Haushalt 2019 vorgelegt hat, geht es um den Grundsatzbeschluss für die Durchführung der Landesgartenschau RW 2028. Es sei eine Formsache, gleichwohl eine bedeutende für die nachhaltige Entwicklung der Stadt. Und es ist ein passender Schlusspunkt zum Ende des Sitzungsreigens 2018, bevor die Stadträte bis zum 16. Januar in die Weihnachtspause gehen.

Zwischen "Zuschlag" (Phase 3) und "Bürgerbeteiligung" (Phase 4) heißt es nun also, die Machbarkeitsstudie der Bewerbung zu einem "Rahmenplan Grün" weiterzuentwickeln. Es ist die Vorstufe für den folgenden Ideen- und Realisierungswettbewerb (Phase 5), dem sich als sechstes Kapitel die Entscheidung des Preisgerichts anschließt. Bevor es dann an die Ausschreibung geht und der Gemeinderat das Wettbewerbsergebnis absegnen muss, sollen erneut die Bürger mitgenommen werden.

Schritt 10 ist dann der Auftrag an das Planungsbüro bevor nach einer weiteren Phase der Bürgerbeteiligung das Weiterentwickeln der Wettbewerbsergebnisse zum Vorentwurf (Phase 12) die Ideen nochmals konkretisiert. Dass es dann ausgerechnet als 13. Kapitel an das Aufstellen des Investitionshaushalts geht, ist hoffentlich kein schlechtes Omen.

Wenn so die Kostenschätzung vorliegt und sich damit für den notwendigen Gemeinderatsbeschluss zum Rahmenplan abzeichnet, was machbar ist, sollte spätestens gemeinsam mit der Landesgesellschaft bwgrün.de die Landesgartenschau-GmbH ins Leben gerufen werden. Auch bereits vor oder nach der Beauftragung des Planungsbüros, vier Schritte zuvor, wäre dies denkbar.

Ein viertes Mal soll eine Phase der Bürgerbeteiligung folgen, bevor die Planung anschließend bis zur Baureife gebracht wird und ein Spatenstich (Phase 17) endgültig den Start markiert. Spätestens jetzt wird es betriebsam: Die Planungen müssen weiter geführt, die Daueranlagen gebaut und das Ausstellungs- und Veranstaltungskonzept erarbeitet werden. Zudem sollen die Öffentlichkeitsarbeit anlaufen, der Investitions- und der Durchführungshaushalt sowie das Zeit-, Qualitäts- und Kostenmanagement stehen. Denn: Als Nummer 19 steht dann die eigentliche Landesgartenschau in der Übersicht der Projektphasen. Den Schlussakkord bilden Rückbau, Endabrechnung und Liquidation der GmbH.