Ein Serieneinbrecher und seine Helfer müssen sich vor dem Rottweiler Landgericht verantworten. Foto: Nädele

Serientäter und seine Helfer vor dem Landgericht. Taten von Biberach bis Allensbach.

Kreis Rottweil - Ein bemerkenswertes Trio hatte sich da auf der Anklagebank versammelt. Der Hauptangeklagte ein gewohnheitsmäßiger Einbrecher, sein Helfer spielte den Ahnungslosen, und zwischen den beiden Männern dessen Ehefrau, die außerdem eine Liebesbeziehung zu dem Einbrecher pflegte, als Naive, die nichts wusste und nichts mitbekommen hatte.

Am zweiten Verhandlungstag ging es vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer um rund 60 Einbrüche innerhalb eines halben Jahres, mutmaßlich nur ein Teil der Taten, die das Trio begangen hatte. Die dem Angeklagten zur Last gelegten Einbrüche seien allerdings durch die akribische Arbeit der Polizei "gut belegt", so Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid.

Die zahlreichen Taten, insgesamt wohl mehr als 100, geschahen immer auf die selbe typische Art und Weise, die hier allerdings nicht näher erläutert werden soll. Die Tatorte reichten von Biberach bis Allensbach und umfassten mehrere Landkreise quer durch den Südwesten. Schwerpunkte waren die Kreise Rottweil, Ortenau, Freudenstadt und Bodensee. Betroffen waren immer Häuser in Wohngebieten in Ortsrandlage, zu denen nur eine Straße führte. Außerdem durfte kein Polizeiposten in der Nähe sein. Sogar vor dem Arbeitgeber der angeklagten Frau, einem Friseursalon im Kreis Rottweil machte der Einbrecher nicht halt.

Während der Hauptangeklagte innerhalb eines halben Jahres rund 60 Einbrüche beging, spielte das Ehepaar wechselnd oder gemeinsam den Chauffeur. Zudem fand die Polizei in deren Wohnung verdächtige Gegenstände, unverkennbar Teile der umfangreichen Beute. Noch ein weiterer Mann, dessen die Polizei nicht habhaft werden konnte, war wohl ein Helfer im Hintergrund. Seine Rolle bleibt jedoch vorläufig ungeklärt.

Am Mittwoch wanden sich die Angeklagten zunächst bei den Fragen Münzers, gaben sich maulfaul oder behaupteten, den Hauptangeklagten zwar gefahren zu haben, von dessen Plänen nichts gewusst zu haben, obwohl sie manches bei den polizeilichen Vernehmungen bereits eingeräumt hatten. Alle drei gaben lediglich zu, was bereits ermittelt worden war. Richter Münzer war ob dieser ausdauernden Hinhaltetaktik genervt. Die umfangreichen Ermittlungen der Polizei beispielsweise mittels Handy-Ortung und durch eine sorgfältige Spurensicherung hätten viele zweifelsfreie Erkenntnisse gebracht. Die Angeklagten führen mit ihrer Verhandlungsführung deshalb ein hohes Risiko, so Münzer.

Besonders die Frau gab sich naiv, wollte alles nicht so genau mitbekommen oder nicht richtig hingehört haben. Schließlich machte sie in der Verhandlung keine Angaben mehr. Indes, Münzers Warnung fruchtete, denn von nun an zeigten sich die Angeklagten kooperativer.

Mitunter beging der Einbrecher gleich mehrere Taten in einer Nacht. Er hatte sich mit dem nötigen Werkzeug für seine typische Art des Einbruchs ausgerüstet, trug bei den Taten eine Sturmhaube, um nicht erkannt zu werden, in seiner Tasche lag Pfefferspray, das er aber nie benutzte. Meist suchte er, mitunter wenn die Bewohner nichts ahnend schliefen, nach Bargeld, Schmuck, Uhren und sonstigen Wertgegenständen.

Im Laufe der Verhandlungen schälte sich dann heraus, welche der ihm zur Last gelegten Taten der Einbrecher begangen hatte. Mitunter allerdings konnte er sich an die gezeigten Tatorte nicht erinnern, mal gab er rundheraus zu: "Ja, das habe ich gemacht." Seine Erinnerungslücken waren bei der Vielzahl der Taten allerdings auch nicht verwunderlich, was Münzer zu der Bemerkung veranlasste, dass nachts "schließlich alle Häuser grau" seien. Zwischenzeitlich hatte der Hauptangeklagte seine Lage wohl realisiert und wollte ein Geständnis ablegen, was Münzer allerdings ablehnte, bevor die dem Angeklagten nicht erinnerlichen Fälle geklärt seien. Und da gab sich Münzer zuversichtlich.

Die Verhandlung wird am 17. Oktober fortgesetzt.