Stein des Anstoßes: ein Dachträger und die Zuleitungen auf einem Haus in Flözlingen. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

ENRW und Flözlinger Paar treffen sich weiterhin vor Gericht. Einigungsversuch scheitert.

Rottweil - Sie hat es probiert, eine Einigung ist aber nicht in Sicht: Vor dem Amtsgericht Rottweil streitet sich die ENRW (Energieversorgung Rottweil) weiterhin mit dem Ehepaar Rödel aus Flözlingen. Der Versuch der Richterin, mit den Parteien doch noch eine gütliche Einigung zu erzielen, ist gescheitert.

Gegenstand des Streits ist der Dachständer auf dem Haus der Rödels. Über diesen werden auch zwei Nachbarn mit Strom versorgt. Ein dritter soll – nach einem Brand und folgender Baustromversorgung – wieder angehängt werden. Geht es nach der ENRW. Die Rödels lehnen dies ab.

Gerhard Rödel hat zwei Herzinfarkte hinter sich und trägt inzwischen einen implantierbaren Kardioverter-Defibrillator, kurz ICD. Eine eine Art Herzschrittmacher. Der Mittsiebziger hat Angst, dass die zusätzliche Stromleitung seinen ICD beeinflussen könnte, sieht seine Gesundheit in Gefahr. Die ENRW hält dagegen: Es gebe keine Beweise, dass eine Stromleitung Auswirkungen auf Herzschrittmacher habe.

Dass die beiden Parteien nicht zusammenkommen, zeichnete sich schon beim ersten Gerichtstermin im vergangenen Juni ab. Damals hatte die Richterin entschieden, dass sich ein Sachverständiger mit dem Fall befassen muss.

Gutachten noch offen

Das ist passiert, allerdings sind noch Fragen offen. Bevor der Gutachter diesen nachgeht, wollte die Richterin klären, ob nicht doch eine Einigung möglich ist. Zumal der Fachmann eine mögliche Lösung vorschlug: Der Stromversorger könnte ein isoliertes Luftkabel an den Dachständer anschließen statt einer unisolierten Freileitung. Eine Gefährdung Rödels könne so ausgeschlossen werden. "Mit relativ niedrigem Aufwand", sagte die Richterin, als der technische Leiter der ENRW, Holger Hüneke, und Anwalt Helmut Rais am Dienstag im Amtsgericht wieder Veronika und Gerhard Rödel gegenüber saßen.

Nach Meinung der Richterin sind der Klägerin, also der Energieversorgung, weitere Anstrengungen zuzumuten, selbst wenn dies mehr kostet. Grund: Der Gutachter könne nicht sicher ausschließen, dass die Gesundheit des Beklagten nicht doch gefährdet ist. "Sicher ausschließen kann ich das wahrscheinlich in keinem Fall", entgegnete Anwalt Rais. Er ist der Meinung, dass die ENRW nicht beweisen muss, dass keine Gefahr besteht. Vielmehr müsse Gerhard Rödel belegen, dass die Leitung tatsächlich einen negativen Einfluss hat.

Tausende Euro Kosten

Auch das zeigt: Die Meinungen der Parteien gehen auseinander, die Fronten sind verhärtet – Rödel wirft dem Stromversorger unter anderem Lüge vor. Während Holger Hüneke erläuterte, die ENRW habe ohnehin vorgehabt, ein isoliertes Luftkabel zu verlegen. Dies sei vor zwei Jahren auch der Vorschlag eines ENRW-Mitarbeiters an Gerhard Rödel gewesen. Allerdings habe der Flözlinger weitere Gespräche abgelehnt. Vor Gericht forderte er dafür: "Es liegt in ihrer Verantwortung, eine Lösung zu finden, die mich nicht gefährdet."

Die Richterin versuchte derweil immer wieder, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. So würde es 1200 Euro kosten, auch die bereits vorhandenen Freileitungen durch Luftkabel zu ersetzen. Rechtsanwalt Rais schlug vor, diese Summe aufzuteilen. Allerdings sind inzwischen auch rund 3000 Euro für den Sachverständigen angefallen, und dessen Gutachten ist noch gar nicht fertig. Die Rödels beziffern ihre Kosten durch das Verfahren auf bisher 6000 Euro. Dass sich die Parteien auch die Prozesskosten teilen, lehnte Gerhard Rödel ab. "Mir ist dieses Verfahren aufgezwungen worden", argumentierte er. "Aber ihnen ist schon klar, dass weitere Kosten entstehen?", hakte die Richterin nach. Denn ohne Einigung trägt der Verlierer des Fahrens die gesamten Kosten alleine. Wer das sein wird? Klar ist nur: Das Flözlinger Ehepaar und die ENRW werden sich wiedersehen. Vor Gericht.