In Sachen JVA hat die CDU-Fraktion nachgehakt. Auf einen Antrag, den unter anderem die beiden Landtagsabgeordneten Stefan Teufel (Rottweil) und Günther-Martin Pauli (Zollernalbkreis) gestellt haben, hat nun Justizminister Rainer Stickelberger geantwortet. (Symbolfoto) Foto: dpa

CDU-Fraktion hakt nach. Bisherige Matrix taugt nicht für die Öffentlichkeit. Am 13. April weiteres Treffen in Stuttgart.

Rottweil - In Sachen JVA hat die CDU-Fraktion nachgehakt. Auf einen Antrag, den unter anderem die beiden Landtagsabgeordneten Stefan Teufel (Rottweil) und Günther-Martin Pauli (Zollernalbkreis) gestellt haben, hat nun Justizminister Rainer Stickelberger geantwortet. Die CDU-Parlamentarier wollten wissen, nach welchen Kriterien denn nun der neue Standort für ein neues Großgefängnis bestimmt werde.

Der Antwort des Ministeriums ist zu entnehmen, dass eine Entscheidung noch im Frühsommer 2015 getroffen werden solle. Zudem heißt es in dem Schreiben, dass die bisherige Matrix nicht mehr verwendet werde, da sie wenig geeignet gewesen sei, "den Prozess zur Entscheidungsfindung gegenüber der Öffentlichkeit ausreichend zu dokumentieren und angemessen zu erläutern."

Am 13. April soll es in Stuttgart ein weiteres Treffen mit Oberbürgermeister Ralf Broß (Rottweil) und Bürgermeister Lothar Mennig (Meßstetten). Rottweil ist mit drei Standorten (Esch, Hochwald, Bitzwäldle), Meßstetten mit einem Standort (ehemalige Kaserne) noch im Rennen.

Im Nachfolgenden die Antwort des Ministeriums auf den CDU-Antrag:

"Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

das Justizministerium nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

1.aus welchen Gründen die sogenannte Bewertungsmatrix („Standortsuchlauf für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt [JVA]-Wertungsübersicht“) für die Standortsuche des geplanten Gefängnisneubaus im
Städtedreieck Rottweil, Donaueschingen und Tuttlingen nicht mehr fortgeführt wird und inwieweit die bisherigen dadurch erzielten Ergebnisse weiter verwertet werden;

2. welche transparenten, nachvollziehbaren und sachlichen Kriterien stattdessen maßgeblich sind;

Zu 1. und 2.:

Die am Standortsuchlauf für eine neue Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil beteiligten Ressorts - Justizministerium (federführend), Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie Staatsministerium haben beschlossen, die bislang verwendete Darstellungsform nicht fortzuführen. Die Erfahrungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung in Tuningen haben gezeigt, dass die Bewertungsmatrix als Wertungsübersicht aufgrund ihrer Komplexität für die Bürgerinnen und Bürger nur bedingt transparent und insbesondere nicht aus sich heraus verständlich war.

Diese bisherige Darstellungsform, ursprünglich als rein verwaltungsinterne Arbeitsvorlage vorgesehen, war damit im Ergebnis wenig geeignet, den Prozess zur Entscheidungsfindung gegenüber der Öffentlichkeit ausreichend zu dokumentieren und angemessen zu erläutern. Die für die Entscheidungsfindung relevanten Gesichtspunkte werden deshalb künftig in einer verständlicheren Form dargestellt. Die Kriterien, die in der bisherigen Bewertungsmatrix Berücksichtigung gefunden haben, werden selbstverständlich auch in die neue Darstellungsform übernommen.

Diese neue Darstellungsform, deren Veröffentlichung vorgesehen ist, ist allerdings noch nicht fertiggestellt. Hierzu müssen die weiteren Erkenntnisse des laufenden Dialogverfahrens mit den beiden Kommunen Rottweil und Meßstetten für den Neubau eines Gefängnisses abgewartet werden. Neben den bisherigen Kriterien, die überwiegend boden- und baufachlich geprägt waren, werden darin weitere Gesichtspunkte wie das kommunale Einvernehmen sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und justizvollzugliche Belange wie auch strukturpolitische Erwägungen einfließen.

3. welche Entscheidungen nach welchen Kriterien bislang für oder gegen welchen Standort getroffen wurden;

Von den angebotenen im der Ausschreibung zugrunde gelegten Suchdreieck gelegenen Standorten wurden die beiden Standorte auf der Gemarkung Tuningen nach dem Bürgerentscheid vom 6. Juli 2014 aus dem Suchlaufverfahren ausgeschieden.

Der im Anschluss ohne die angrenzende Fläche auf Gemarkung Tuningens betrachtete Standort Weigheim bei Villingen-Schwenningen sowie der Standort Stallberg bei Rottweil, dessen mangelnde Eignung beim Baugrund den Anlass für sämtliche weiteren Standortüberlegungen auch bereits unter der Vorgängerregierung bildete, mussten aus baufachlicher Sicht ausgeschieden werden.

Am Standort Weigheim trat zur Ungeeignetheit des Baugrunds auch der ungeeignete Grundstückszuschnitt, der eine Realisierung des für ein modernes Gefängnis heutzutage vorgesehenen Sicherheits-standards mit entsprechenden Abstandsflächen nicht in vollem Umfang zuließe. Neben den drei im Suchdreieck liegenden Standorten auf Gemarkung Rottweil wird der Standort Meßstetten ebenfalls weiter verfolgt. Der Standort auf dem Gelände der ehemaligen Zollernalb Kaserne befindet sich bereits von Anbeginn an im Suchlaufverfahren.

4. wann und in welcher Form die maßgeblichen Kriterien bzw. die darauf basierenden Entscheidungen für oder gegen einen Standort der Öffentlichkeit sowie dem Parlament präsentiert wurden;

Das Justizministerium hat  den Strafvollzugsbeauftragten aller Landtags-fraktionen mit Schreiben vom 20. Februar 2014 mitgeteilt, dem Ministerrat nach Klärung der konkreten Modalitäten des Grundstückserwerbs und der Bereitschaft der Gemeinde zur Schaffung der erforderlichen bauleitplanerischen Rechtsgrundlage das auf dem ersten Platz des Suchlaufs gelegene sogenannte "Liapor"-Gelände auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen als Standort für den Bau einer Justizvollzugsanstalt vorschlagen zu wollen. Einige interessierte Landtagsabgeordnete, unter anderem auch der Abgeordnete Günther-Martin Pauli, hatte der Justizminister ebenfalls mit Schreiben vom 20. Februar 2014 über das beabsichtigte Vorgehen unterrichtet. Die Öffentlichkeit wurde durch Pressemitteilung vom selben Tag (20. Februar 2014) informiert.

Über das Ausscheiden der Standorte auf der Gemarkung Tuningen nach dem negativen Votum der Bürgerinnen und Bürger durch Bürgerentscheid vom 6. Juli 2014 wurde die Öffentlichkeit durch Pressemitteilung noch am selben Tag unterrichtet. Wie darin angekündigt, hat die Landeregierung anschließend die verbliebenen Standorte in Weigheim, Rottweil und Meßstetten vertiefend geprüft und weiter untersucht. Die weitere Konzentration auf vier Liegenschaften war Gegenstand einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2015. Darin wurde mitgeteilt, dass die Standortvorschläge bei Rottweil (Esch, Hochwald und Bitzwäldle), wie auch das Gelände der ehemaligen Zollernalb-Kaserne bei Meßstetten, nach dem Ergebnis der geologischen und liegenschaftlichen Untersuchungen grundsätzlich für die Ansiedelung eines Gefängnisses in Betracht kommen.

Zugleich wurde das Ausscheiden der Standorte Weigheim und Stallberg aufgrund der bereits zuvor öffentlich als zumindest problematisch bekannten geologischen Verhältnisse sowie des Grundstückszuschnitts bei Weigheim bekannt gegeben. Die am Suchlauf beteiligten Gemeinden waren zuvor informiert worden. Hierzu wurden am 30. Januar 2015 Herr Oberbürgermeister Dr. Kubonvon Villingen-Schwenningen, Herr Oberbürgermeister Broß von Rottweil und Herr Bürgermeister Mennig von Meßstetten in einem Gespräch von Herrn Justizminister im Beisein von Frau Staatsrätin Erler persönlich unterrichtet.

5. inwieweit und mit welchem Gewicht die jeweiligen Voten der betroffenen Gemeinden als Kriterien herangezogen werden;

Die Haltung der betroffenen Kommunen wie auch die Akzeptanz in der Bürgerschaft werden im Rahmen der weiteren Bewertung berücksichtigt. Die beiden noch mit Standorten im Suchlauf befindlichen  Kommunen haben er-klärt, dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen. Eine wertungsfreie Quantifizierung und Gewichtung auch dieser Kriterien wird letztlich nicht möglich sein. Insoweit bleiben die weiteren Bewertungen abzuwarten. Die Landesregierung wird nach Abschluss des Dialogverfahrens mit den Kommunen Rottweil und Meßstetten eine Gesamtabwägung aller Entscheidungskriterien vornehmen und einen Standort für den Neubau einer Justizvollzugsanstalt festlegen. Diese Entscheidung wird umfassend begründet und veröffentlicht werden. Dabei werden die entscheidungsrelevanten sachlichen Kriterien transparent und nachvollziehbar dargestellt.

6. ob auch für die verbleibenden in Frage kommenden Standorte eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist und wenn ja, in welcher Form und in welchem Zeitraum diese nach ihrem Willen praktiziert werden soll;

8. wann eine endgültige Entscheidung für einen Standort getroffen wird

Zu 6. und 8.:
Wie seinerzeit der Gemeinde Tuningen steht es den noch mit Standorten im Suchlauf befindlichen Kommunen im weiteren Verfahren selbstverständlich frei, Elemente der Bürgerbeteiligung einzusetzen. Die Schaffung einer breiten Akzeptanz wird durch die Landesregierung  begrüßt und unterstützt. Frau Staatsrätin Erler hat den Kommunen die Beratung für die Bürgerbeteiligung an einzelnen Standorte schon angeboten und allgemein Herrn Oberbürgermeister Broß und Herrn Bürgermeister Mennig denkbare Konzepte bereits persönlich aufgezeigt.

Über das ob und wie der Einbindung der örtlichen Bürgerschaftentscheiden dabei jedoch die Kommunen selbst, weil diese die Situation vor Ort am besten einschätzen können. Die Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung wird den Kommunen bei Bedarf mit Rat zur Verfügung stehen und gerne weitere Empfehlungen für die Bürgerbeteiligung aussprechen. Die möglichen Zeiträume für eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger bedürfen dabei noch der Abstimmung mit den betroffenen Kommunen.Die abschließende Standortentscheidung soll noch im Frühsommer 2015 getroffen werden.

7. ob sie gewährleisten kann, dass sowohl das Parlament als auch die betroffenen Gemeinden künftig in die Standortsuche eingebunden werden;

Eine Einbindung des Parlaments in die Suche nach einem Behördenstandort ist nach den in Artikel 25 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg geregelten Grundsätzen für das Verwaltungshandeln nicht vorgesehen. Allerdings wird im Rahmen des regelmäßigen Kontakts der Strafvollzugsbeauftragten der Landtagsfraktionen mit dem Justizministerium die Standortsuche weiterhin ein ganz wesentliches Thema sein.Das Verfahren wird im unmittelbaren Dialog mit den betroffenen Kommunen fortgeführt."