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Zunächst unbefristete Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus. Haftstrafe von unter zwei Jahren.

Rottweil/Horb - Ein als mutmaßlicher Autokratzer in Horb bekannt gewordener Mann ist vom Landgericht Rottweil unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.

Die Erste Große Strafkammer hat angeordnet, dass der 35-Jährige zunächst unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll, bis er als ungefährlich für die Allgemeinheit eingeschätzt wird. Im Anklagepunkt, der das Zerkratzen zahlreicher Autos in einer Novembernacht 2016 betraf, wurde der Angeklagte allerdings freigesprochen.

Die Strafkammer ging zwar davon aus, dass er die Taten begangen hat, doch der Mann habe aufgrund seiner psychischen Krankheit im Wahn gehandelt. "Wir gehen zu seinen Gunsten davon aus, dass die Steuerungsfährigkeit aufgehoben war in dieser Nacht", sagte der Richter zur Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger will in der kommenden Woche mitteilen, ob er in Revision geht.