Mitarbeiter der Spurensicherung untersuchen im Dezember 2016 den Tatort. Archivfoto. Foto: SDGM/Maurer

Dreieinhalb Jahre für Überfall in Sulgen. 24-Jährigem volle Schuldfähigkeit zugerechnet.

Kreis Rottweil - Am dritten Prozesstag um einen Banküberfall in Schramberg-Sulgen fällt das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft. Mit diesem Strafmaß bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Den 24-jährigen Angeklagten, der im Dezember 2016 eine Bankfiliale in Schramberg-Sulgen überfallen und über 7500 Euro erbeutet hat (wir berichteten), verurteilt die Erste Große Strafkammer am Freitag wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Vier Jahre und neun Monate hat die Staatsanwältin gefordert. In ihrem Plädoyer schildert sie am Freitag die Hintergründe und den Tathergang. Drogenmissbrauch, regelmäßiger Besuch von Spielotheken und Anhäufung von Schulden bei mehreren Internetbanken sowie bei seiner Freundin führen dazu, dass sich der Angeklagte Ende 2016 in großen finanziellen Schwierigkeiten befindet. Er fasst den Entschluss, eine Bankfiliale zu überfallen. Dabei geht er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zielgerichtet und minutiös vor: Der 24-Jährige wartet, bis keine Kunden mehr in der Filiale sind und betritt zunächst unmaskiert den Vorraum, um sich einen Überblick zu verschaffen. Minuten später kommt er maskiert und mit einer Spielzeugpistole bewaffnet, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht. Diese hält er im Schalterraum auf einen Bankangestellten gerichtet und bekommt von ihm über 7500 Euro ausgehändigt.

Ein wichtiger Aspekt ist bei der Verhandlung die Rolle des Betäubungsmittelkonsums. Der Angeklagte berichtet zwar, die Tat unter Drogeneinfluss verübt zu haben, das Gutachten des Sachverständigen belegt aber: Die Steuerungsfähigkeit war vorhanden, Kritik und Urteilsfähigkeit waren zu keinem Zeitpunkt gestört. Auch die Zeugen konnten keinerlei Auffälligkeiten in der Sprache und im Auftreten feststellen.

Reue des Angeklagten wird mildernd gewertet

Die Strafkammer spricht dem 24-Jährigen deshalb volle Schuldfähigkeit zu. "Er hat das Tatvorgehen beherrscht", so der Richter. Mildernd wertet die Kammer das umfassende Geständnis und die Reue des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er keine einschlägigen Vorstrafen hatte. Bereits im Zuge der Verhandlung hat der Angeklagte einen Teil des Schadens gutgemacht. Auch die beiden Bankangestellten haben von ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von je 1000 Euro bekommen.

"Ich habe aus der Verzweiflung heraus die größte Dummheit meines Lebens begangen", sagt der 24-Jährige. Er hoffe, dass die Geschädigten ihm irgendwann verzeihen können. Seiner Freundin ist es auf jeden Fall gelungen, zu vergeben: Sie hat sich mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft verlobt.