In der Einmündung Mühlwiesenstraße darf geparkt werden. Die Einfahrt ist auch für Nichtanlieger auf einer Länge von 20 Metern erlaubt. Foto: Schmidt

AfD-Gemeinderätin Margrit Pfriender beschwert sich über die von Ortschaftsrat genehmigten Parkplätze in der Einmündung zur Mühlwiesenstraße.

Rottweil-Göllsdorf - Als Anwohnerin habe AfD-Gemeinderatspolitikerin Margrit Pfriender nur "wenig Verständnis", dass in die Einmündung der Mühlwiesenstraße drei Parkplätze genehmigt wurden. Umso mehr, da in den Jahren zuvor vom jetzigen Ortsvorsteher und seinem Vorgänger angemahnt wurde, dass es sich hierbei um eine Anliegerstraße handele, in der Fremdfahren und Parken nicht erlaubt sei.

"Darauf haben sie eindrucksvoll immer wieder verwiesen", richtete sie in der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrats direkt an Ortsvorsteher Wolfgang Dreher. Und jetzt? Wurden drei Parkplätze vom Rat genehmigt. "Das ist nicht nur verwunderlich, sondern sogar verkehrswidrig", betonte sie – mit der Begründung, dass der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zur Einmündung nicht eingehalten worden sei.

Gefährliche Lage für Radler und Nachbarshaus

Die Gefährlichkeit zeige sich etwa darin, dass Radfahrer, bei ihrer "viel zu schnellen" Fahrt leicht übersehen würden, so Pfriender. Ungut sei die Situation auch für das gegenüber liegende Nachbargrundstück, das nur noch schwer verlassen werden könne. Dreher versprach, die Situation zu prüfen. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte er die Hintergründe der Entscheidung: Um dem hohen Parkaufkommen auf der Böhringer Steig entgegenzutreten, habe der Ortschaftsrat entschieden, für die linke Seite (aus der Bergauf-Sicht) bis zum Gebäude Böhringer Steige 7 ein absolutes Halteverbot zu beantragen.

Straße sei "weiterhin 'sehr gut' befahrbar"

Auch für die rechte Seite wie für den direkten Einmündungsbereich der Mühlwiesenstraße hätten sich die Göllsdorfer Räte für Parkverbote ausgesprochen. Als Ersatz wurden die drei Parkplätze, mit einem Abstand von fünf Metern zur Einmündung, genehmigt.

Bei der Verkehrsschau im Juli 2020 mit Vertretern der Stadtverwaltung und Polizei wären die Parkplätze in der Mühlwiesenstraße genehmigt und im Spätherbst 2020 markiert worden. Auf die mögliche Durchfahrt größerer und breiterer Fahrzeuge sei geachtet worden, weshalb die Straße für Rettungsdienst wie Feuerwehr weiterhin "sehr gut" befahrbar sei.

Der direkte Nachbar sei von ihm im persönlichen Gespräch informiert worden, sagte Dreher. Er habe sich mit dem Anlegen der Parkplätze einverstanden erklärt. Weitere Anwohner wären aus seiner Sicht nicht betroffen, weshalb er "die angebliche Kritik weiterer Anwohner überhaupt nicht verstehen" könne. Die Parkverbots-Maßnahmen hätten sich wie erhofft bewährt. Die derzeit fehlende Parkverbots-Beschilderung nannte Dreher ein Versehen. Sie wären mit den für den Winterdienst gedachten Schildern entfernt worden, würden aber zeitnah wieder aufgestellt.

Rechtlich gesehen keine Anliegerstraße

Eine verkehrswidrige Situation sei durch die drei Parkplätze auch nicht gegeben. Laut der gültigen Straßenverkehrsordnung (STVO) sei das Parken im Bereich von bis zu fünf Metern von der Einmündung ausgehend verboten. Die von Pfriender als notwendig erachteten acht Meter Abstand zur Einmündung, würden nur für Straßen mit begleitetem Fahrradweg (Paragraf 12, STVO) gelten. Darüber hinaus sei die Mühlwiesenstraße keine Anliegerstraße im rechtlichen Sinne. "Sonst wäre nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt".

Dennoch sei sie eine Straße, die nur von Anliegern befahren werden dürfe. Um Nichtanliegern das Parken auf den Plätzen zu ermöglichen, wäre die Einfahrt von 20 Metern durch ein entsprechendes Schild erlaubt worden. Auch das ein Ergebnis aus der Verkehrsschau, so Dreher.