Seine Marihuana-Sucht wurde einem 20 Jahre alten Mann zum Verhängnis. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder Bote

20-Jähriger wollte Marihuana rauchen, aber nicht verkaufen. Suchtberatung und Urinproben gehören zur Auflage.

Rottweil - Manche Anklagen erweisen sich vor Gericht dann doch eher als Kleinigkeiten: Wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln musste sich ein 20 Jahre alter Mann am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten. Er wurde bei einer Polizeikontrolle im Februar mit rund fünf Gramm Marihuana erwischt, das in mehrere kleine Tütchen abgepackt war. Für Polizei, Staatsanwaltschaft und die Richterin stand deshalb fest: Der junge Mann wollte die Drogen verkaufen.

Glaubwürdiges Geständnis

Das streitet dieser während der Gerichtsverhandlung aber ab: "Ja, ich hatte das Marihuana bei mir, und ja, ich rauche auch Marihuana, aber verkauft habe ich es nie und das wollte ich auch nie", sagt der Angeklagte. Er habe die vielen kleinen Päckchen schon so gekauft. Ihm sei es egal gewesen, wie die Drogen verpackt waren. Außerdem hätte der junge Mann bereits vor einigen Wochen einen Termin bei einer Suchtberatungsstelle vereinbart, da er das Konsumieren in Zukunft bleiben lassen wolle.

Wegen des glaubwürdigen Geständnisses und seiner Bereitschaft, von alleine zur Suchtberatungsstelle gegangen zu sein, wurde die Anklage unter der Auflage, dass er für sechs Monate an einer Suchtpräventionsmaßnahme teilnimmt und in den kommenden drei Monaten zwei unangekündigte Urinproben abgeben muss, fallen gelassen.