Hong Zhu, Inhaberin des Restaurants "Shanghai" äußert sich zu den Vorwürfen. Foto: Cools

Jörg Hauser vom Verbraucherschutzamt spricht über Kontrollen. Gähnende Leere in China-Restaurant.

Kreis Rottweil - Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen durch das Verbraucherschutzamt sind immer noch in aller Munde. Nun äußert sich auch die Inhaberin des China-Restaurants zu den Vorwürfen. Doch wie sind die Ergebnisse einzuordnen?

Seit die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen im Internet veröffentlicht wurden, herrscht im chinesisch-mongolischen Restaurant Shanghai auf der Rottweiler Saline gähnende Leere. "Es ist eine Katastrophe", sagt Inhaberin Hong Zhu. Der Kontrolleur der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde hatte unter anderem ungekühltes Geflügelfleisch und Sushi bei einer Raumtemperatur von 25 Grad Celsius gefunden sowie Sushi-Rollmatten mit "ekelerregenden, alten und verkrusteten Belägen" gefunden.

Ein ungeschickter Zufall, sagt die Inhaberin. "Wir hatten eine ungarische Aushilfe für kleinere Arbeiten eingestellt. Leider verstand sie kaum Deutsch", erklärt Zhu. An diesem Tag habe sie den Angestellten angewiesen, eine Box mit Fleisch hochzubringen. Dieser habe die Anweisung jedoch nicht richtig verstanden und die Box einfach in die Küche gestellt. Und natürlich sei dann genau an diesem Tag der Kontrolleur aufgetaucht.

"Ich habe nicht richtig aufgepasst"

Zhu will die Schuld aber nicht von sich weisen. "Es ist auch unser Fehler. Ich habe nicht richtig aufgepasst", sagt sie. "Seit sechs Jahren sind wir hier. So etwas ist noch nie passiert." Auch für die verschmutzte Sushi-Platte sei der Mitarbeiter verantwortlich gewesen. "Wir haben ihm sofort gekündigt. Nun mache ich das Sushi wieder selbst", so Zhu. Es sei einfach unheimlich schwierig, professionelle Aushilfen zu finden, sagt sie bedrückt.

Künftige Kontrollergebnisse will die Inhaberin öffentlich machen und damit das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen.

Die Reaktion der Inhaber, deren Betriebe von den negativen Ergebnissen der Kontrollen betroffen sind, ist laut Jörg Hauser, Leiter des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes, eine nachvollziehbare und "gesunde". "Sie haben sich der Situation gestellt." Ob das einen nachhaltigen Effekt habe, dazu gebe es bisher keine Erfahrungswerte. Das entsprechende Gesetz zur Veröffentlichung wiederholter oder besonders schwerer Verstöße ist Ende 2018 in Kraft getreten.

Paragraph 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches besagt, dass die Behörden dazu verpflichtet sind, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des jeweiligen Unternehmens über Verstöße gegen Hygienevorschriften unverzüglich zu informieren. Veröffentlicht werde der Name der Betriebe nur bei einem Verstoß, bei dem ein Bußgeld in Höhe von mindestens 350 Euro zu erwarten sei.

"Nichts wird leichtfertig veröffentlicht"

Die drei Rottweiler Fälle waren laut Hauser die ersten seit der Veröffentlichungspflicht. Um Lappalien habe es sich dabei definitiv nicht gehandelt. "Die gesetzlichen Kriterien sind klar. Nichts wird leichtfertig veröffentlicht", sagt der Amtsleiter. Der Verbraucher verdiene die Information, um vor Schaden geschützt zu werden. Trotzdem warnt Hauser davor, die Fälle aufzubauschen, wie es in den sozialen Netzwerken geschehen sei. "Der Verbraucher darf nicht überreagieren und sollte mit Augenmaß an die Sache herangehen."

Die Lebensmittelkontrollen durch das Amt werden generell nach einer Risikoeinschätzung der Betriebe durchgeführt, erklärt Hauser. Je nach Größe, Betriebsstruktur und Art der Produkte, aber auch nach bisherigen Auffälligkeiten wird im Abstand von zwei Jahren bis sechs Monaten (bei sensiblen Produkten wie Fisch und Geflügel) kontrolliert.

Untersucht würden vor Ort die Hygiene, die Lebensmittel an sich, die Lagerung und Behandlung dieser sowie die Zubereitung, Kühlung und die zeitnahe Verarbeitung. Vorgeschrieben seien auch Eigenkontrollen der Betriebe, etwa was die Temperatur der Kühlräume und den Reinigungszustand angeht. Den Betrieben stehe allerdings frei, wie häufig und in welchem zeitlichen Abstand sie diese Eigenkontrollen durchführen. Auch das kontrolliere der amtliche Überprüfer – "eine Kontrolle der Kontrolle sozusagen".

Im Kreis Rottweil führen fünf Mitarbeiter die Kontrollen durch. Einzelfälle wie diese treten laut Hauser jedes Jahr auf, häufig auch durch die hohe Fluktuation im Bereich Gastronomie. Regelmäßig erhalte man auch Hinweise aus der Bevölkerung. "Wir sind dafür immer dankbar" – auch wenn sie manchmal daher rührten, dass die Bürger mit dem Service des Gastronomen nicht zufrieden waren.

Fälle wie die der zwei Rottweiler Restaurants und der Bäckerei wird es also immer wieder geben. Oft ist es aber laut Hauser auch so, dass die Kontrollen wie ein Weckruf für die Betreiber sind, dem Thema Hygiene und Frische mehr Aufmerksamkeit zu widmen.