Damit im Freibad jeder seinen Spaß hat, gibt es Regeln. (Archivbild) Foto: Otto

So verläuft das Badevergnügen reibungslos: Betriebsleiter Ulrich verrät was erlaubt ist und was nicht.

Rottweil - An Sonnentagen mangelt es dem Sommer in diesem Jahr nicht. Umso besser ist das Freibad in Rottweil in seinem 40. Jahr besucht. Wenn auch der Badespaß grenzenlos zu sein scheint, so gibt es Regeln und Verhaltensvorschriften.

Nein, Bad ist nicht gleich Bad. Wer das Hausrecht hat, darf auch weitgehend die Regeln bestimmen, sagt der Rottweiler Bäderleiter Steven Ulrich. Es gebe nur eine Haus- und Badeordnung, die allgemeingültige Richtlinien vorgibt. "Die ist mehrere Seiten lang und muss an der Kasse aushängen", erklärt Ulrich. Der Badegast schließe mit dem Eintritt einen Nutzungsvertrag ab und müsse sich an die Regeln halten. Wie streng diese ausgelegt werden, hänge aber von der jeweiligen Bäderleitung ab.

Darf man in den Rottweiler Bädern vom Beckenrand springen?

"Auf der kurzen Seite vom Schwimmerbecken, wo die Sprungblöcke sind, natürlich", sagt Ulrich. Nicht jedoch auf der langen Seite, weil das für die Schwimmer im Becken zu gefährlich sei.

Wo wir beim Springen sind: Welche Regeln gelten für das Sprungbrett?

Allgemein bekannt sei die Vorschrift: Immer nur einer auf dem Brett. Das, so Ulrich, habe nichts damit zu tun, dass das Brett abbrechen könnte, sondern viel mehr mit dem nötigen Sicherheitsabstand. "So wird gewährleistet, dass der letzte Springer Zeit hat, an den Beckenrand zu kommen, bis der nächste springt."

Gibt es Altersbeschränkungen für das Schwimmerbecken?

"Nein", sagt Ulrich. Aber das Schwimmerbecken sei bis zu vier Meter tief. Wer hier rein gehe, müsse natürlich schwimmen können.

Was ist mit Badespielzeug, Luftmatratzen und Poolnudeln?

"Generell ist Badespielzeug nicht verboten, wir wollen aber, dass das Schwimmerbecken ein Schwimmerbecken bleibt." Alle Spielzeuge sollten hier rausgehalten werden, während sie im Nichtschimmerbecken erlaubt seien.

Gibt es Regeln bei der Badekleidung?

In der Badeordnung stehe, dass nur spezielle Badekleidung erlaubt sei. "Das hat etwas mit Hygiene zu tun", erklärt der Bäderleiter. "Es ist ja zum Beispiel nicht zu erwarten, dass jemand in der Badehose zuvor joggen gegangen ist." Wenn es allerdings sehr sonnig sei und "jemand, der sowieso schon krebsrot ist, ein T-Shirt im Wasser anhat, sagen wir natürlich nichts." Strikt verboten sei es dagegen, ganz ohne Kleidung im Bad aufzutauchen. "In der Sauna im Aquasol ist das dagegen anders." Hier besage die Regel, dass man gerade nicht im Badeanzug in der Sauna sitzen dürfe.

Darf man in den Rottweiler Bädern Liegeflächen für Freunde reservieren?

In Maßen, so Ulrich, sei das in Ordnung. "Andererseits ist es wohl kaum nötig. Wir haben 40 000 Quadratmeter Liegefläche." Und da finde in der Regel jeder einen Platz.

Was ist mit Alkohol sowie mitgebrachten Speisen und Getränken?

"Alkohol ist nicht verboten, den verkaufen wir ja auch selbst." Aber auch hier laute die Regel: in Maßen. Mitgebrachte Speisen seien auf den Liegeplätzen erlaubt, jedoch nicht im Gastronomie-Bereich der Bäder. "Da wollen wir ja auch selber etwas verkaufen."

Darf man fotografieren?

Eine professionelle Fotoausrüstung dürfe natürlich nicht mit rein, sagt Ulrich. "Wenn allerdings ein Vater von seinem Kind mit dem Handy ein Video macht, ist das o.k., solange niemand anderes drauf ist." Fotografieren und Filmen lasse sich grundsätzlich nicht verbieten, da heute ohnehin jeder Smartphones oder Tablets bei sich habe. "Wenn wir aber jemanden mit der Spiegelreflexkamera hantieren sehen, sprechen wir denjenigen natürlich an. Es dürfen nur Personen auf das Foto, die auch eingewilligt haben."

Gibt es weitere Verbote?

"Laute Musik ist nicht erlaubt. Und wir sehen es nicht gerne, wenn im Beckenbereich gerannt wird", denn das sei zu gefährlich.