Es bleibt dabei: Die Fahrt mit 1,6 Promille nach dem Abiball kostet einen 19-Jährigen den Führerschein. Symbolfoto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Richter mildert das Urteil wegen Trunkenheit im Straßenverkehr am Ende nicht ab

Rottweil. Weil ein 19-Jähriger mit seiner Verurteilung im September nicht einverstanden war, legte er Berufung ein: Er war wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1375 Euro und einem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sieben Monaten verurteilt worden, weil er sich am Abend seines Abiballs mit 1,6 Promille für eine längere Fahrt hinters Steuer gesetzt hatte. Nach ungefähr 150 bis 200 Metern war die Fahrt allerdings dann doch schon zu Ende, weil der Angeklagte in einen Schotterhaufen gefahren war, der zu einer Baustelle gehörte, die derzeit in der Straße eingerichtet war.

Der Angeklagte legte Berufung gegen das Urteil ein, mit dem Ziel, ein Fahrverbot anstelle dem Entzug seines Führerscheines zugesprochen zu bekommen. Bei einem Fahrverbot würde er nach einem gewissen Zeitraum wieder seinen Führerschein bekommen. Bei einem Entzug des Führerscheins müsste er diesen nach Ablauf der Sperrfrist erneut machen und sich zuvor einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Der Angeklagte erklärte in seiner Anhörung, dass er zwar mit dem Fahrrad nur fünf Minuten in den Betrieb brauche, in dem er seine Ausbildung macht. Allerdings wolle er anschließend studieren und könne dafür jetzt schon Seminare in Stuttgart besuchen, die er ohne Führerschein jedoch nicht ansteuern könne. Als der Richter dem jungen Mann vorschlug, doch einfach mit dem Zug von Rottweil nach Stuttgart zu fahren, erwiderte der, dass er für die Unkosten, die ihm dabei entstehen würden, von seinem Arbeitgeber nicht entschädigt werde – lediglich bei der Fahrt mit einem der Geschäftswagen.

Auch sein Anwalt nahm diesen Aspekt nochmals in seinem Plädoyer auf und bekräftigte dieses Argument mit dem Hinweis, dass durch das Versäumen der Seminare immerhin die Zukunft des 19-Jährigen auf dem Spiel stehe. Er führte diverse Benachteiligungen auf, die der Angeklagte seit der Abgabe seines Führerscheins habe bereits erleiden müssen.

Doch es half alles nichts: Richter Thomas Geiger milderte das Urteil des Amtsgericht nicht. Er habe zwar berücksichtigt, dass der Angeklagte eine einwandfreie Schulkarriere zurückgelegt habe und aus gutem Elternhaus komme, sowie dass die Alkoholfahrt bereits nach wenigen Metern durch das Hindernis bedingt beendet wurde, doch der 19-Jährige sei vorsätzlich unter dem Einfluss einer sehr großen Menge Alkohol gefahren. Außerdem sei seine Situation kaum mit anderen Fällen vergleichbar: "Hier sitzen manchmal Lkw-Fahrer, die das gleiche Urteil bekommen, obwohl sie dadurch ihre Arbeit verlieren könnten und eine Familie ernähren müssten. Für Sie ist es lediglich lästig, dass Sie Ihren Führerschein erneut machen müssen, aber es hängen keine Existenzen daran: Sie verlieren weder ihren Ausbildungsplatz, noch müssen Sie Kinder durchbringen", so Geiger. Außerdem könne er seine Argumentation, nicht den Zug von Rottweil nach Stuttgart nehmen zu können, nicht nachvollziehen: "Andere müssen erstmal mit zwei Bussen fahren, um überhaupt an einen Bahnhof zu kommen. Sie leben immerhin in Rottweil".

Am Ende seiner Urteilsbegründung fand der Richter jedoch auch ermutigende Worte: "Ja, die Tat war blödsinnig, und das Ganze ist ärgerlich, aber schlimm ist es nicht, immerhin kann die ganze Geschichte irgendwann aus dem Strafregister gestrichen werden."