Vertreter der Bürgerinitiative verfolgen die Sitzung am Mittwoch, in der der Gemeinderat für 19. März einen Bürgerentscheid verabschiedet. Foto: Nädele

Hängebrücke: Nach Gemeinderatsbeschluss wird die Unterschriftensammlung eingestellt.

Mit der Entscheidung des Gemeinderats, am 19. März die Bürger zur geplanten Hängebrücke zu befragen, ist das Bürgerbegehren hinfällig. Die Bürgerinitiative stellt deshalb ihre Unterschriftensammlung ein – begrüßt aber die neue Entwicklung.

Rottweil. Am Sonntag, 19. März, soll laut Beschluss des Gemeinderates der Stadt Rottweil in einem Bürgerentscheid geklärt werden, ob die Stadt Rottweil die Voraussetzungen dafür schaffen soll, dass ein privater Investor eine Fußgänger-Hängebrücke zwischen dem Berner Feld und der historischen Kernstadt errichten kann. Auch bei dieser Fragestellung bleibe die von der Bürgerinitiative (BI) "Rottweil OHNE Hängebrücke" formulierte Kernfrage bestehen: "Soll vom Berner Feld über das Neckartal bis zur Innenstadt eine Hängebrücke gebaut werden?" Die BI begrüßt laut eigener Pressemitteilung den nun vorgezogenen Termin des Bürgerentscheides – auch wenn die Trasse der Hängebrücke noch nicht feststeht und auch sonst viele Fragen ungeklärt sind.

Für Initiative sind noch viele Fragen ungeklärt

Formal gesehen, beim reinen Blick auf die Fristen, hätte der Bürgerentscheid bereits am 18. Dezember stattfinden können, wie Oberbürgermeister Ralf Broß auf Nachfrage erklärt. Da aber im Vorfeld noch eine Einwohnerversammlung einzuplanen ist und die Terminlage im Dezember ohnehin angespannt ist, habe man sich in Absprache mit den Fraktionsvertretern und Projektleiter Roland Haag als Vertreter des Investors darauf verständigt, dass die Zeit zu knapp wäre. Angesichts von Haushaltsdebatten und Narrentag sowie der Fasnet schieden auch Januar und Februar aus, sodass als Termin schließlich der 19. März zustande gekommen sei.

Ihre Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren legt die BI nun zu den Akten und dankt allen, die bis heute ihr Ansinnen mit einer Unterschrift unterstützt haben. Die neue Entwicklung im Gemeinderat sei auch dieser engagierten Unterstützung zu verdanken, glauben die Sprecher der BI, Winfried Hecht, Gisela Stier und Werner Fischer, die die Pressemitteilung verfasst haben.

Ihr Bemühen um das Bürgerbegehren mit dem Ziel einen Bürgerentscheid durchzusetzen, verbucht die BI als Erfolg. Nach diesem Schritt geht es der BI nun darum, bis zum 19. März herauszuarbeiten, warum Rottweil ohne Hängebrücke besser in die Zukunft geht als mit. Die BI will dazu laut eigener Ankündigung laufend ihre Argumente darlegen – zum Landschafts- und Denkmalschutz, im Hinblick auf die Interessen von Anliegern auf dem Seehof, im Neckartal oder am Bockshof. Weiter kündigt die Initiative an, "auf die durch den drohenden Massentourismus sich verändernde Struktur" und die besondere Atmosphäre der historischen Innenstadt sowie etwa auf die ungelösten Verkehrsprobleme hinzuweisen.

Das Bürgerbegehren hat sich erübrigt

Auch von Seiten der Stadtverwaltung wird bestätigt, dass die Fragestellung des Bürgerentscheids der des Unterschriftenblattes des Bürgerbegehrens und damit der Zielrichtung der Bürgerinitiative entspreche. Die Formulierung der Frage für den Stimmzettel falle allerdings – auch bei einem Bürgerbegehren – ohnehin in die Zuständigkeit des Gemeinderates, merkt Pressesprecher Tobias Hermann an. Dasselbe gelte für den Wahltermin, der laut Kommunalwahlgesetz ebenfalls vom Gemeinderat festzulegen sei.

Dass die Bürgerinitiative nun das Bürgerbegehren nicht mehr weiter verfolgt, ergebe sich aus der Gemeindeordnung, erklärt Hermann weiter, da der Gemeinderat die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschlossen habe. "Mit anderen Worten: Da der Gemeinderat den Bürgerentscheid bereits beschlossen hat, erübrigt sich das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative", sagt der Pressesprecher der Stadtverwaltung.

Die Formulierung der nun beschlossenen Fragestellung habe die Stadt Rottweil mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde abgeklärt. Auf demselben Weg sei übrigens auch bereits die Fragestellung für das Bürgerbegehren rechtlich auf ihre Korrektheit geprüft worden.