Der Zeichensprache des Kampfrichters kommt künftig größere Bedeutung zu. Fotos: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

RingenAktueller Bestand fast um die Hälfte geschrumpft / Obmann Manuel Senn hofft auf ein Umdenken bei den Vereinen

Von Lothar Herzog

In der ab 6. September beginnenden Mannschaftsrunde der Ringer wird es erstmals, speziell am 3. Oktober, Begegnungen geben, in denen kein Kampfrichter zur Verfügung steht.

Bei den Kampfrichtern im Württembergischen Ringerverband (WRV) ist es keineswegs fünf Minuten vor, sondern nach zwölf. Innerhalb der letzten 15 Jahre ist die Zahl der lizenzierten Kampfleiter von knapp 80 auf derzeit 49 geschrumpft. Tatsächlich einsetzbar sind nach Auskunft von WRV-Referent Manuel Senn (Kornwestheim) jedoch lediglich 35. Da der Verband außerdem für die Regionalliga Baden-Württemberg noch Mattenleiter abstellen müsse, blieben unterm Strich gerademal noch 30 Unparteiische für 450 Kämpfe übrig, beklagte Senn beim Kampfrichterlehrgang in der Sportschule Ruit. Er werde jetzt bewusst nicht ehemalige Kollegen reaktivieren, um die prekäre Lage zu entlasten. "Vielleicht passiert bei den Vereinen dann ein Umdenken", hoffte der Obmann.

Bundesliga-Referee Ralf Schneider (Lauffen am Neckar) nahm die Vereine etwas in Schutz. Es werde nicht nur bei den Kampfrichtern weniger, auch hätten die Vereine Schwierigkeiten, genügend Funktionäre zu finden. Andererseits dürfe ein Verein sich nicht damit begnügen zu sagen: "Wir haben einen". Vielmehr müssten Anstrengungen unternommen werden, einen weiteren fürs Pfeifen ausbilden zu lassen, forderte Schneider.

Weil stetige Appelle an die Klubs am Verbandstag bisher nur wenig fruchteten, sah Senn die einzige Chance zur Abhilfe darin, wenn jeder Schiri selbst auf Kandidatensuche geht. "Wir müssen die schönen Momente und Erlebnisse, die dieses Amt mit sich bringt, nach außen transportieren. Damit erreichen wir mehr als wenn nur gejammert wird, wie schlecht man behandelt worden ist", schlug der Kari-Chef vor.

Dass die Werbung um Kampfrichternachwuchs funktionieren könne, zeige das Beispiel Landesverband Nordrheinwestfalen. Die hätten dreimal im Jahr zu einem dreitägigen Wochenendlehrgang Neulinge eingeladen, von denen am Ende 24 die Lizenz erworben hätten.

Eine solche Maßnahme werde demnächst im Ausschuss diskutiert. Er habe mit seinen Kollegen vom Ausschuss die Kämpfe so eingeteilt, dass jeder Kampfrichter wenigstens zwei freie Wochenenden bis Saisonende habe. Obwohl er eine Frist für die Mitteilung von Verhinderungsterminen gesetzt habe, seien nach erfolgter Einteilung acht Absagen an ihn verschickt worden. Dies könne er nicht nachvollziehen. Auch gebe es Kollegen, die die Einsätze trotz Aufforderung nicht bestätigten und zehn weitere würden beim heutigen Lehrgang unentschuldigt fehlen, beklagte der Obmann. Um gut vorbereitet in die neue Saison zu starten, empfahl Senn die Ansetzung von Trainingskämpfen innerhalb des jeweiligen Bezirks. Dies sei eine gute Übung für Kampfrichter, Athleten und Trainer.

Die Zeichensprache des Mattenleiters steht ab sofort stärker im Fokus. Diese muss eindeutig und deutlich sein, um Passivität zu unterbinden. Neu ist im Freitil: Der Kampfrichter darf den Kampf inmitten einer Aktion nicht mehr unterbrechen, weder zum Starten noch zum Beenden einer Aktivitätszeit. Angriffe und Angriffsversuche sollten gedanklich mitgezählt werden, um den passiven Ringer zu sanktionieren. Wesentliche Änderungen bei den Ringkampfregeln für Mannschaftskämpfe sind 15 Punkte Differenz für einen Überlegenheitssieg (bisher elf). Der Verlierer bekommt keine Mannschaftspunkte, unabhängig von erzielten Wertungen. 3:0 wird der Kampf bei einer Differenz von acht bis 14 Punkten, 2:0 bei einer Differenz von drei bis sieben Punkten und 1:0 bei einer Differenz von ein bis zwei Punkten oder Punktgleichstand gewertet. Des Weiteren können nur noch insgesamt drei statt zehn Ersatzleute für eine Begegnung aufgeboten werden. Außerdem entfällt das Zusenden des Wettkampfprotokolls und der Punktezettel an den Sportreferenten. Die Gastgebermannschaft ist aber verpflichtet, Protokolle und Punktzettel bis zum 31. Dezember 2014 aufzubewahren, um bei Rechtsstreitigkeiten schnell darauf zurückgreifen zu können.