Mitarbeiterüberwachung, wie bei dieser gestellten Szene, ist ein heikles Thema. Foto: Büttner

Pro-Job-Mitarbeiterin erstreitet sich bei Vergleich eine höhere Abfindung.

Kreis Rottweil - Hatte die langjährige Mitarbeiterin der Pro-Job GmbH, einer Tochter der Stiftung Lernen-FördernArbeiten (LFA) mit Sitz in Rottweil, so unseriös ihre Arbeitszeiten aufgeschrieben, dass es für eine fristlose Kündigung reichte? Oder bot die ehemalige Betriebsratsvorsitzende andere Angriffsflächen, wie die Vertreter der Gewerkschaft Verdi vermuteten?

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen endete zwar mit einem Vergleich, doch der Unmut vieler Zuhörer wurde nur zu deutlich.

Schon vor der langen Verhandlung raunten sich Zuhörer zu, dass "sie da nicht arbeiten wollten", nannten die Zustände "nicht gerade prickelnd". Andere sahen eine "erheblich gestörte Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat". Die Vertretung der rund 100 Arbeitnehmer soll einen "schweren Stand" haben, so stellte sich die Atmosphäre auch für Hanna Binder von Verdi dar.

Letztendlich kreiste gestern alles um die Frage, ob die Teilzeitbeschäftigte korrekt ihre Arbeitszeit dokumentiert hatte. Während die Geschäftsführung auf Unregelmäßigkeiten beharrte, führte die dreifache Mutter an, dass sie auch zu Hause Zeit investiert hätte, um Geschäftsmails abzurufen. Und während LFA-Geschäftsführerin Sandra Bandholz dieses Vorgehen schon aus Datenschutzgründen in Frage stellte, wurde in der Verhandlungspause noch anderes diskutiert. So habe das Unternehmen eigens eine Art Privatdetektiv beschäftigt, um die Frau zu beobachten. Angeblich ein "Mitarbeiter, der sich aufgrund seiner geistigen Einschränkung nicht wehren kann".

Auf die Vorwürfe angesprochen, blieben Bandholz und Anwalt Joachim Gunzenhauser dabei: "Es war weder ein Detektiv, noch ein Mitarbeiter, es war eine dritte Person." Unstimmigkeiten gab es auch in anderer Hinsicht: Die Geschäftsführung bestand darauf, dass jeder Mitarbeiter akribisch seine Arbeitszeiten aufschreibe, im Gang wurde gesagt, dass "dies kein einziger macht." Am Ende wurde die fristlose Kündigung in eine ordentliche umgewidmet, zudem die Abfindung von 10 000 auf 20 000 Euro erhöht.