Das fürchterliche Geschehen am späten Vormittag des 19. Februar 2017 auf einer Brücke bei Schiltach wurde in den vergangenen Wochen im Gerichtsaal intensiv aufgearbeitet. Foto: kamera24 Foto: Schwarzwälder-Bote

ProzessSchiltacher Überfall: Staatsanwalt fordert für 24-jährigen Täter drei Jahre und zehn Monate Haft

Kreis Rottweil/Schiltach. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten fordert der Staatsanwalt für den 24-Jährigen, der am 19. Februar 2017 in einer überdachten Holzbrücke bei Schiltach eine Joggerin überfiel und mit einem schweren Hammer schlimm verletzte.

Bei seinem Plädoyer legte der Ankläger bei seiner Strafmaßeinstufung versuchte besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung als zu würdigende Kriterien zugrunde. Damit vertritt er den Standpunkt, dass erst in der Nachbarschaft des Tatorts auftauchende Zeugen den damals 23-Jährigen von seiner finalen Absicht abhielten, die 52-jährige Frau für sexuelle Absichten in sein nahe der Brücke bereitstehendes Fahrzeug zu zerren.

Gespannt sein darf man nun, wie die Erste Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil unter dem Vorsitz von Karlheinz Münzer den Sachverhalt des plötzlichen Ablassens des Täters von seinem Opfer beurteilt. War da möglicherweise doch ein Impuls des Erschreckens eines im Drogennebel zunächst erheblich unkontrolliert agierenden Menschen, der diesen in die Flucht trieb? Wurden diesem – als die Frau sich nach den schlimmen Angriffen und dem Wegzerren von der Brücke an ihm mit großem Überlebenswillen blutüberströmt hochzog – die Augen geöffnet zu einem bösen Geschehen, zu dem der damals 23-Jährige später bei einer Vernehmung sagen wird, dass er sich auf das Ganze keinen Reim machen kann. Könnte dann bei der Tatbeurteilung neben Körperverletzung – strafmildernd – das Stichwort Nötigung Platz greifen?

Dass der jetzt 24-Jährige sich an dem Wochenende vor dem 19. Februar mit diversen Drogen und dem Konsum harter Pornoware mit unsäglichen Frauen erniedrigenden Inhalten in einen Tatrausch "hineingeschaukelt" hat, ist für alle Prozessbeteiligten keine Frage. Dass die Persönlichkeit des Täters weitaus mehr hergibt, als das Abgleiten in eine durch Rauschmittel massiv beeinflusste Gedankenwelt, ist aber auch eine Erkenntnis aus dem Verfahren.

In normalem cleanem Zustand scheint er bei vielen als ein schätzenswerter Zeitgenosse gut im Kurs zu stehen. Von seinem Verteidiger Wolfgang Burkhardt sorgsam an die Hand genommen, gibt sich der 24-Jährige im Gerichtssaal von Anfang an geständig und problembewusst. Zudem steht die Absicht im Raum, ihm in Sachen Drogenkonsum den Zahn zu ziehen: Im Rahmen der Haft ist ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt angedacht.

Umfänglich wird von Beklagterseite auch dem Aspekt Wiedergutmachung das Augenmerk geschenkt. Nebenkläger und Verteidiger haben sich diesbezüglich schon geeinigt. Zunächst einmal soll neben der Begleichung materiellen Schadens aus der Tat (bisher ist diesbezüglich eine Summe von 1323 Euro aktenkundig) ein Schmerzensgeld von 15 000 Euro spruchreif werden.

Die Verhandlung wird am 27. November mit den Plädoyers von Nebenkläger und Verteidigung fortgesetzt. Der Urteilsspruch soll am 30. November erfolgen.