Bürgermeistertagung waldbesitzender Gemeinden und Städte an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg

Rottenburg. Einmal jährlich treffen sich die Vertreter waldbesitzender Gemeinden und Städte, um sich über aktuelle forstliche Themen zu informieren. Mit 140 Teilnehmern war ein hohes Interesse an den aktuellen forstlichen Themen spürbar.

Im laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes zum gemeinschaftlichen Holzverkauf werden die gebündelte Vermarktung des Nadelstammholzes durch den Landesbetrieb ForstBW und die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen in Frage gestellt. Auch nach intensiven Gesprächen in den letzten Wochen ist das Bundeskartellamt nicht von seiner Position abgerückt und beharrt auf einer klaren, strukturellen Trennung bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes sowie des Körperschafts- und des Privatwaldes.

Durch die Vorgaben des Kartellamtes bleibt nur das Modell übrig, bei dem die Betreuung des Staatswaldes in eine eigene Organisation überführt wird. Damit könnten unter dem Dach der Stadt- und Landkreise für über 75 Prozent der Waldfläche die Aufgaben auch weiterhin gebündelt werden.

Bei der Holzvermarktung aus diesen Waldbesitzarten wären selbst Kooperationen zwischen Landkreisen möglich. Das weitere mögliche Modell mit der flächendeckenden Einrichtung körperschaftlicher Forstämter scheide aus, da diese Organisationsform zu einer starken Zersplitterung der Forststruktur im Land führen würde.

Aktuell ist damit ein Untersagungsbeschluss durch das Bundeskartellamt abgewendet, der die Waldbesitzenden in Baden-Württemberg vor vollendete Tatsachen gestellt hätte.

Das Land muss bis Ende September die Eckpunkte für die künftige Forstorganisation in Baden-Württemberg festlegen. Auf dieser Basis soll eine Verpflichtungszusage mit dem Kartellamt ausgehandelt und die weitere Umsetzung in einer Projektstruktur erarbeitet werden. Ziel ist es, mit dem Bundeskartellamt einen Umsetzungszeitraum bis 1. Januar 2017 zu vereinbaren.

Das Radfahren hat sich in den letzten Jahren neben dem Wandern zu einer wichtigen Form der Walderholung entwickelt. Mit der technischen Weiterentwicklung der Mountainbikes wurde der Wald für ambitionierte Radfahrer immer attraktiver und beliebter.

Aufgabe der Landesregierung ist es, das im Landeswaldgesetz geregelte freie Betretensrecht des Waldes zu gewährleisten und durch geeignete Regelungen Zielkonflikte zu vermeiden. Die steigende Nachfrage der Mountainbiker nach attraktiven Strecken abseits der befestigten Waldwege steht das Konfliktpotenzial der Fußgänger auf schmalen Pfaden entgegen. Ziel ist es, im Sinne einer positiven Besucherlenkung, geeignete Wege und Pfade, die schmäler als zwei Meter sind, für das Radfahren zu öffnen.

Die Freigabe von schmalen Pfaden nach Abstimmung mit den Waldbesitzenden sowie breiter Beteiligung aller Interessensgruppen einschließlich der Naturschutzverwaltung wird als geeignete Lösungsstrategie gesehen. Hierfür liegt mit dem neuen Mountainbike-Handbuch eine gute Arbeitsgrundlage vor.

Weitere Informationen: www.forstbw.de