Sitzung: Privatstraße wird öffentlicher Baugrund / Analyse des Verkehrsflusses in Ergenzingen soll erstellt werden

Rottenburg. Mit der Ausweisung des Neubaugebietes "Öchsner II" am südwestlichen Ortsrand von Ergenzingen soll der ungebremsten Nachfrage nach Wohngrundstücken im Gäu Rechnung getragen werden. Mittelfristig soll auch der Bestand und die Verfügbarkeit städtischer Wohnbaugrundstücke gesichert werden.

Der Gemeinderat gab in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für das Neubaugebiet "Öchsner II", in der Sitzung wurden auch erste Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abgehandelt. Entstehen werden circa 55 neue Bauplätze, zudem soll im Zentrum des Neubaugebietes eine Pflegeeinrichtung mit 60 Plätzen realisiert werden. Der Planungsbereich von "Öchsner II" liegt in der Nähe vom Pfauenweg, dem Starenweg, dem Drosselweg sowie am Rande des Seltenbachs. Stadtplanungsamtsleiterin Angelika Garthe stellte dem Gemeinderat die Baupläne vor, die vom Büro Hähnig und Gemmeke entwickelt wurden. Erstellt werden musste laut Garthe ein Baugrundgutachten. Es ergab, dass man auf dem felsigen Untergrund nur schlecht Niederschlagswasser zur Versickerung bringen kann. Das oberflächennahe Sickerwasser fließt letztlich in den nahe gelegenen Seltenbach als direktem Vorfluter für den "Öchsner II".

Heimische Gehölze

Die Pläne werden einen Monat lang öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum sind Stellungnahmen von Bürgern möglich. Abgehandelt wurden vom Gemeinderat die eingegangenen Anregungen. Zur Kenntnis genommen wurde etwa die Angst, dass die Verkehrsanbindung des Öchsner II ein großes Problem darstelle, sie müsse vor dem Baubeginn des Neubaugebietes bereits erstellt sein. Die Stadt sieht dies anders – ein Ingenieurbüro wurde beauftragt, eine Analyse des Verkehrsflusses in Ergenzingen zu erstellen und auch Verkehrsknotenpunkte herauszukristallisieren. Die Untersuchung habe ergeben, dass Öchsner II nur zu einer minimalen Verkehrserhöhung für den betroffenen Verkehrsbereich führen werde. Im Pflanzgebot von Öchsner II sollen gebietsheimische Gehölze bevorzugt werden. Zudem werden insektenschonende Leuchtmittel eingesetzt. Eine als Privatstraße vorgesehen Stichstraße wird zum öffentlichen Verkehrsraum umgewidmet.