Bordelle sind in Rottenburg nicht überall erwünscht. (Symbolbild) Foto: dpa

Betriebe sollen nur noch in bestimmten Bereichen erlaubt sein. Verwaltung trifft Regelung.

Rottenburg - Bordelle in Rottenburg möchte die Stadt nicht überall haben. Ohne eine Regelung müsste die Verwaltung die Betriebe aber in jedem Industriegebiet zulassen. Deshalb hat der Gemeinderat jetzt einen Beschluss gefasst.

Laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015 sind Bordelle oder bordellähnliche Betriebe eine Unterart von "Gewerbebetrieben aller Art". Daraus folgt, dass sie in Gewerbegebieten generell zulässig sind. Der Änderungsbeschluss betrifft die Bebauungspläne für die Gebiete Siebenlinden I und II, Siebenlinden Süd, Hasslerstraße sowie Ziegelhütte I und II.

Heißes Pflaster

In Siebenlinden I sollen Bordelle nur noch in einem gut acht Hektar großen Gebiet zwischen Siebenlindenstraße und Sülchenstraße gestattet werden. In Siebenlinden II ist es etwas mehr als ein Hektar östlich von Siebenlinden I. Ein weiterer Hektar in Siebenlinden Süd kommt in Frage. Im Bereich Hasslerstraße sind es 2,7 Hektar, und gleich im Anschluss südlich des Neckars sind es 1,8 Hektar im Gebiet Ziegelhütte I. Ein heißes Pflaster könnte das Gebiet Ziegelhütte II im Bereich der Tübinger Straße werden. Denn die Änderung des Bebauungsplans Ziegelhütte II betrifft den gesamten Geltungsbereich von rund zwei Hektar.