Erik Wille Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalpolitik: Täbinger AfD-Politiker will sich auf sein Mandat im Kreistag konzentrieren

Der frisch in den Rosenfelder Gemeinderat und den Balinger Kreistag gewählte AfD-Kandidat Erik Wille möchte sein Amt in Rosenfeld nicht antreten.

Rosenfeld. In seinem Schreiben an Bürgermeister Thomas Miller in dessen Funktion als Vorsitzender des Gemeinderats beruft sich Wille formal auf Paragraf 16 der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Darin ist festgehalten, dass ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit wie die im Gemeinderat aus wichtigen Gründen ablehnen kann. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Bürger in der Fürsorge für seine Familie erheblich behindert oder lange beruflich abwesend wäre.

Wille beruft sich darauf, "kommunalpolitischer Neuling" zu sein. Er könne im Rosenfelder Gemeinderat "aufgrund einer nicht vorhandenen Fraktion nicht arbeitsteilig vorgehen", und in den Kreistag seien "drei vollkommen Unerfahrene" der AfD gewählt worden. Der hohe Arbeitsbedarf kollidiert nach seinen Angaben mit seinen Verpflichtungen als Vater einer sechsköpfigen Familie. Das wäre laut Wille nur mit einer Absenkung seines Wochenstunden-Kontingents bei seinem Arbeitgeber zu schaffen. Somit sei eine erhebliche Behinderung der Fürsorge für seine Familie gegeben.

Der Rückzug falle ihm nicht leicht, betont Wille, zumal er der einzige Täbinger im Gemeinderat gewesen wäre. Es gehe ihm auch nicht darum, sich zu "drücken". Er sei aber der Meinung, die Anliegen, wegen derer die AfD-Vertreter gewählt worden seien, am besten im Balinger Kreistag vertreten zu können. Sein Anliegen sei es, junge Familien zu unterstützen. Erik Wille verweist auf den anderen AfD-Kandidaten Marcus Funk aus Heiligenzimmern, der bei der Wahl "nur unwesentlich weniger Stimmen" erhalten habe. Auch Funk werde wie Wille gegen "Familienklassen" arbeiten.

"Der Gemeinderat ist in der Würdigung wichtiger Gründe, ja der Bewertung, was weitere wichtige Gründe sind und was nicht, zunächst frei", hält Wille fest. Der Gemeinderat müsse nun entscheiden und unterliege keiner übergeordneten Instanz zur Nachprüfung, so Wille.