Die Firma Helixor (Bild) kann nun auf Grundlage des Bebauungsplans Neubauten projektieren. Foto: Knöringer Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Landratsamt stellt keine formellen Verfahrensmängel bei Konzept für Fischermühle fest

Der vom Rosenfelder Gemeinderat im September beschlossene Bebauungsplan "Rosenfelder Tal, erste Änderung" ist nun in Kraft getreten. Das Landratsamt hat bei der Prüfung des Planwerks keine formellen Verfahrenmängel festgestellt.

Rosenfeld. Mit der amtlichen Bekanntmachung ist dieser Plan, eine Änderung der früheren Konzeption für das Areal Fischermühle, jetzt rechtskräftig. Auslöser waren Absichten der Pharmafirma Helixor, ihre Produktions- und Logistikgebäude zu erweitern. Außerdem plante der Imkerverband Mellifera, ein Lehr- und Schulungsgebäude zu errichten.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,65 Hektar. Gegenüber ersten Entwürfen ist das Areal verkleinert worden. Geregelt ist, dass Einzelhandel auf eigene Erzeugnisse von Mellifera beschränkt wird und dass Ausgleichsmaßnahmen für Neubauten umgesetzt werden müssen. Auch muss der Flächennutzungsplan angepasst werden. Innerhalb der festgesetzten Überschwemmungsflächen entlang der Stunzach darf nichts gebaut werden, ebenso keine Stellplätze, Carports und Garagen auf Flächen mit Pflanzgeboten. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz. Auch muss ein Abstand zur Landesstraße 390 eingehalten werden. Ausführlich formuliert sind auch die Vorschriften für den Schutz von Vögeln, Fledermäusen oder Eidechsen.

Das Landratsamt hatte vorgeschlagen, an der Zufahrt zur Fischermühle von der L 390 eine Linksabbiegespur oder einen Aufstellbereich anzulegen. Dies hält die Stadt Rosenfeld nach wie vor für nicht notwendig, da der Verkehr relativ gering sei.