Noch Plätze frei sind im Wohngebiet Hag. Der Bebauungsplan wird geändert. Foto: Hertle Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat: Heftige Diskussion um Sinn und Unsinn der Vorschriften und deren Lockerung

Im Südwesten der Stadt liegt das Wohngebiet Hag. Nahe der Sporthalle befinden sich Wohnhäuser. Entsprechend dem Zeitgeist der 1990er-Jahre sind die Vorschriften des Bebauungsplans sehr eng gefasst. Das soll nun geändert werden.

Rosenfeld. Im fraglichen Gebiet sind noch einige Bauplätze frei. Nun gedenkt die Stadtverwaltung, nach einer ersten und zweiten Änderung des Bebauungsplans Hag in den Jahren 1998 und 2006 den Plan und seine Festlegungen ein drittes Mal zu ändern und zeitgemäßes Bauen samt Nutzung alternativer Energiequellen möglich zu machen.

Wie Joschka Joos vom Büro Gfrörer ausführte, seien die Festlegungen des ursprünglichen Plans sehr strikt ausgefallen: ein oder zwei Geschosse, Satteldächer mit 30 bis 42 Grad Neigung, alle Gebäude in einer Richtung. Doch schon im ersten Plan gab es laut Joos widersprüchliche Angaben, ob etwa Garagen und Stellplätze innerhalb oder außerhalb der Baufläche angeordnet sein sollten. Auch habe es Unklarheit um die Bezugspunkte für die Gebäudehöhen gegeben.

Nun soll individuelles Bauen möglich werden. Dazu wird die Festlegung der Dachformen aufgehoben. Die Verkehrsflächen werden korrigiert und die Baufenster großzügiger festgelegt. Die Zahl der Geschosse bleibt gleich; die Gebäudehöhe wird auf acht Meter begrenzt.

"Das passiert, wenn ein Baugebiet zu groß angelegt ist", so Bürgermeister Thomas Miller. Heutige Praxis sei, die Bebauung schneller abzuschließen, damit nicht wie im Hag nach 30 Jahren immer noch Plätze frei bleiben. Auch machen Landratsamt und Regierungspräsidium nach Millers Erfahrungen immer wieder Schwierigkeiten, wenn eine Kommune einen länger laufenden Bebauungsplan ändern will.

Es entbrannte eine heftige Diskussion, ob die Änderung des Bebauungsplans auch bereits errichtete Gebäude betreffen könne. Nach Meinung des Bürgermeisters gibt es keine Chance auf Veränderung bei bestehenden Gebäuden. Die Lockerung der Regeln komme nur für Neubauten in Frage. Es sei auch nicht möglich, nun alle Bebauungspläne der Stadt den neuen Vorstellungen vom Bauen anzupassen.

Letztlich folgte das Gremium dem Wunsch der Verwaltung, die dritte Änderung des Bebauungsplans Hag auf den Weg zu bringen.