Kommunales: Landratsamt hat nichts zu beanstanden

Rosenfeld. Der Bebauungsplans "Dornbrunnen I, 6. Änderung" ist nach Mitteilung der Stadtverwaltung jetzt offiziell in Kraft getreten.

Er betrifft das Vorhaben der Firma Höhn, auf ihrem Gelände weitere Fotovoltaikanlagen aufzustellen. Dazu muss eine Fläche für Bepflanzung herausgenommen und verlegt werden.

Firma will Fotovoltaik installieren

Der Gemeinderat hatte den Plan im Mai als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde beim Landratsamt angezeigt. Dieses hat die Satzung und das Verfahren geprüft und keine formellen Mängel festgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 1,93 Hektar und befindet sich am Ortsrand von Rosenfeld südlich der Siemensstraße und westlich der L390.

Der Plan mit Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung kann bei der Stadtverwaltung Rosenfeld während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Stadtverwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass ein Bebauungsplan nach einem Jahr als zustande gekommen gilt, auch wenn Vorschriften verletzt worden sein könnten.

Unterlagen im Rathaus einzusehen

Dies gilt nicht, wenn der Bürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.