Durch Handyortungen kann der Aufenthaltsbereich von vermissten Menschen eingegrenzt werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Mehrere Fälle im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Aufenthaltsbereich von Vermissten wird eingegrenzt.

Region - Im Jahr 2017 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen 91 Handy-Ortungen durchgeführt. Das sind 16 Prozent mehr als noch 2016 (67 Ortungen). Durch solche Ortungen kann der Aufenthaltsbereich von vermissten Menschen eingegrenzt werden. Somit wird Rettungskräften die Suche erleichtert.

Sarah König, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums, erklärt: "Es muss unterschieden werden, ob die Polizei zur Strafverfolgung oder zur Prävention, also zum Beispiel zur Rettung einer verunglückten oder vermissten Person ortet. Je nachdem ergeben sich die Voraussetzungen aus dem Polizeigesetz des Landes."  Die Ortung müsse durch das Amtsgericht angeordnet werden. Das Amtsgericht könne die Antragsbefugnis  auf einen Beamten im höheren Dienst übertragen, der die Genehmigung geben müsse. Sollte dieser die Ortung genehmigen, werde eine Anfrage an den Provider gestellt, die dieser dann beantworte und den Standort übermittele.

Auch in ganz Baden-Württemberg ist die Zahl der Rettungen durch Handy-Ortungen gestiegen. 2017 wurden in 992 Fällen die Kommunikationsdaten von Menschen erfasst. Im Vergleich zu 2016 (922 Fälle) ist dies ein Anstieg um 7,6 Prozent. Bei den 992 Fällen handelt es sich laut Innenministerium rein um präventiv-polizeiliche Handyortungen. Hierdurch hätten Personen gerettet werden können, die ansonsten wohl schwerste gesundheitliche Schäden davongetragen hätten oder sogar verstorben wären. 989 (2016: 921) Vorgänge hätten ausschließlich auf die Ortung von Mobiltelefonen von akut in Lebensgefahr befindlichen Personen abgezielt. Eine über die reine Ortung hinausgehende umfassende Erhebung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr sei lediglich in drei Fällen durchgeführt worden.