"Richter ohne Robe" (von links) neben einem Berufsrichter: Für die neue Amtszeit ab 2019 werden derzeit Schöffen gesucht (Symbolfoto). Foto: Gentsch

Neue Schöffen-Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019. Gemeinderäte stimmen derzeit über die Vorschlagslisten ab.

Region - Die Städte und Gemeinden suchen Schöffen, Gemeinderäte stimmen über die Vorschlagslisten ab - so oder ähnlich hieß es in letzter Zeit vielerorts in der Region. Doch welche Rechte haben Schöffen eigentlich, wie werden sie gewählt und was sind die Voraussetzungen für das Ehrenamt?

Schöffenwahl 2018

Die Amtszeit von Schöffen dauert fünf Jahre. Die aktuelle Amtszeit endet am 31. Dezember diesen Jahres, nun werden die Schöffen für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 gewählt. Bewerben konnten sich Interessenten selbst. Derzeit werden in den Gemeinderatssitzungen die Kandidaten für das Schöffenamt gewählt, die dann an das jeweilige Gericht weitergeleitet werden. Das Gericht stimmt dann wiederum darüber ab, wer tatsächlich Schöffe wird. Bis zum 22. Juni müssen die Städte und Gemeinden die Vorschlagslisten aufstellen und diese bis zum 3. August an die Gerichte weiterleiten.

Voraussetzungen und Rechte

Unter den Schöffen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden - soweit die allgemeine Regel. Doch auch konkrete Anforderungen müssen die Bewerber erfüllen: sie müssen mindestens 25 Jahre alt und jünger als 70 Jahre sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch darf kein Ermittlungsverfahren gegen einen Bewerber laufen und er darf nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Zudem sind soziale Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen gefragt. Schöffen für Prozesse, bei denen es um Jugendliche geht, sollen zudem Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Welchem Gericht wird ein Schöffe zugeteilt? Das ist abhängig vom Wohnort. Ob ein Schöffe am Amts- oder am Landgericht eingesetzt wird, kann er sich nicht selbst aussuchen. Zur Teilnahme an einer Verhandlung sind Schöffen verpflichtet; der Arbeitgeber muss sie freistellen. Schöffen werden normalerweise nicht zu mehr als zwölf Verhandlungen pro Jahr herangezogen. Sie haben die gleiche Stimme wie ein Berufsrichter, es gilt die Zwei-Drittel-Mehrheit: Bei einer Verhandlung am Amtsgericht mit einem Richter und zwei Schöffen können die Laienrichter theoretisch gegen den Richter entscheiden; am Landgericht, wo bei Verhandlungen mit Schöffen auch mehrere Richter beteiligt sind, kann gegen die Stimmen beider Schöffen niemand verurteilt werden.

Wirbel um Schöffenwahl in der Region

Dass die Schöffenwahl in den Gemeinderäten durchaus für Ärger sorgen kann, zeigte sich jüngst auch in der Region. In Horb (Kreis Freudenstadt) wurde nicht, wie früher üblich, über alle Kandidaten gemeinsam, sondern geheim abgestimmt. Einige Stadträte vermuten nun, dass es darum ging, Kandidaten des politisch rechten Lagers zu verhindern. Auch im Gemeinderat von Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) wurde der Vorschlagsliste nur unter Protest zugestimmt. Einige Räte störte es, über die Personen abzustimmen, die sie nicht kennen und von denen sie sich kein Bild machen konnten.