Welche Richtlinien sind eigentlich zu beachten wenn an unterirdischen Leitungen gearbeitet wird? Foto: Huber

Gaslecks bei Bauarbeiten häufen sich. Welche Vorschriften gelten bei Arbeiten? Könnten mehr Unfälle vermieden werden?

Region - Jahrzehntelang liegen sie völlig vergessen und unterhalb unserer Städte und Dörfer und garantieren unsichtbar eine funktionierende Infrastruktur: Strom,- Wasser,- Gas,- oder Internetleitungen. In den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken die stillen Rohstoffspender immer erst, wenn etwas für selbstverständlich Gehaltenes plötzlich nicht mehr funktioniert. Das geschieht vor allen Dingen dann, wenn eine der Leitungen mal wieder von einem Bagger getroffen wird. Zuletzt passiert ist dies in unserer Region am Montag in Sulz und Anfang Juli in Freudenstadt. Besonders gefährlich: Beide Male hatte ein Bagger bei Bauarbeiten eine Gasleitung erwischt.

Glücklicherweise blieb es bei einem Sachschaden: Beide Leitungen konnten repariert werden, ohne dass es zu Verpuffungen kam oder Menschen auf andere Weise durch das Gas verletzt wurden. Aber warum passiert es eigentlich so oft, dass bei Bauarbeiten Gasleitungen beschädigt werden?  Müsste man das bei unserem Stand der Technik nicht eigentlich ausschließen können?

Wer ist für die Sicherung der Leitungen zuständig?

Allgemein ist der Betreiber bzw. der Eigentümer der Leitungen für das Informieren der Bauunternehmer verantwortlich. Das bedeutet im Falle der Gasleitung müssten die Stadtwerke die Bauunternehmer über Lage, Verlauf, Länge, etc. der Leitungen aufklären. In besonders schwierigen Fällen muss ein Verantwortlicher der Stadtwerke vor Ort sein, um den Bauarbeitern und Verantwortlichen eine Einweisung in die Leitungen zu geben, mit denen sie bei den Arbeiten zu rechnen haben.

Susanna Kurz, Pressesprecherin bei den Stadtwerken in Villingen-Schwenningen, erklärt uns im Gespräch: "Sobald im öffentlichen Bereich Tiefbauarbeiten vorgenommen werden, ist der Bauträger verpflichtet, bei der SVS eine Leitungsauskunft einzuholen, um zu wissen, wo welche Leitung im Boden verlegt ist.

Nachdem die Lage der Leitungen geklärt ist, müssen diese natürlich auch klar gekennzeichnet werden. Die Arbeiten selbst dürfen laut den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz: DGUV) eigentlich auch erst dann beginnen, wenn eine Gefährdung der verlaufenden Leitungen ausgeschlossen ist.

Blind drauf los gegraben?

Bei der Häufung von Gasleck-Fällern scheint es, als wäre es reine Glücksache, ob Gasleitungen bei Bauarbeiten beschädigt werden. Dabei gibt es in den Richtlinien der DGUV klare Anweisungen, wie eine Gasleitung zum Beispiel während dem Freilegen zu sichern ist. Sowohl horizontal als auch vertikal sind Schutzabstände einzuhalten. Außerdem darf nur bis etwa 0,3 m über der Leitung gebaggert werden. Die restliche Erde sei, laut DGUV, mit der Hand abzutragen. Und trotzdem werden immer wieder nicht nur Gasleitungen, sondern auch Internetleitungen bei Grabungen beschädigt. Aber wurden die Vorschriften der DGUV in Sulz und Freudenstadt eingehalten?

Die Verwaltung der Stadt Sulz äußerte sich dazu im sozialen Netzwerk Facebook. In der Stellungnahme heißt es, man habe sich "eng mit Feuerwehr und Polizei" abgestimmt. Außerdem sei der Gefahrenbereich "so weit es die Experten für nötig erachteten" abgesperrt worden. Während der Arbeiten habe die Feuerwehr immer wieder gemessen, ob noch Gas austrete. Da dies nicht der Fall gewesen sei, sei auch eine Warnung der unmittelbaren Anwohner nicht mehr nötig gewesen.

Was tun wenn es leckt?

Im Schadensfall, so erläutert Kurz weiter, sei der Eigentümer der jeweiligen Leitung für die Reparatur der Leitung zuständig. Er muss zudem die Kosten der Reparatur tragen. "Bei Bekanntwerden eines Leitungsschadens wird der Gefahrenbereich ermittelt und abgesperrt. Die Schadensstelle wird freigelegt und repariert," so Kurz. Wenn bei einem Leck Brandgefahr besteht, sind außerdem alle Motoren abzustellen und Funken-Quellen zu minimieren. Dazu gehören zum Beispiel auch elektrische Anlagen. Selbst der elektrische Impuls einer Klingel stelle in diesem Fall eine Gefahr dar. Im Falle einer Beschädigung müssen zudem alle Anwohner über die Gefahr aufgeklärt werden, damit auch sie die Explosionsgefahr beachten können.