Zwei Menschen kamen im Sommer 2018 bei dem Unfall in Gaggenau ums Leben. Foto: dpa

48-Jähriger räumt Tat vor Gericht ein. Mann hat 54-Jährige und kleinen Jungen einfach zurückgelassen.

Rastatt – Im Prozess um den tödlichen Unfall mit Fahrerflucht in Gaggenau, bei dem eine 54-Jährige und ihr Enkel starben, hat der Angeklagte die Tat eingeräumt.

Über seinen Anwalt ließ er am Montag vor dem Amtsgericht Rastatt mitteilen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen zuträfen. Danach sagte er auch selbst zur Sache aus und gab an, dass er an den Unfall selbst keine Erinnerung habe. "Ich habe nur gemerkt, dass ich was umgefahren habe." Aus Angst um seinen Führerschein habe er nicht angehalten.

Der 48-jährige Deutsche, der sich vor Gericht als drogen- und alkoholabhängig bezeichnete, soll den kleinen Jungen und seine Oma im vergangenen Juli in Gaggenau (Kreis Rastatt) betrunken und bekifft überfahren und dann zurückgelassen haben. Die Frau starb sofort, der Junge wenige Stunden später in einem Krankenhaus.

Am Unfallort blieb ein Nummernschild zurück und brachte die Polizei auf die Spur des Mannes. Er wurde zweieinhalb Stunden später bei einem Bekannten angetroffen. Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten hatte die Polizei auch eine Indoor-Marihuanaplantage mit 48 Stauden gefunden. Angeklagt ist der 48-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sowie Fahrerflucht und Drogenbesitzes.

Vor Verhandlungsbeginn waren umfangreiche Personenkontrollen angeordnet; im Gerichtssaal fanden wegen des großen Publikumsinteresses nicht alle Besucher Platz. Das Gericht hat zahlreiche Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Ein Urteil könne am 17. Mai fallen.