Der kurvenreiche Lochenpass reizte den Angeklagten, mit seiner Rennmaschine Gas zu geben. Foto: Heinzler

„Rücksichtslos und eigensinnig“ nennt der Staatsanwalt die Fahrweise des Motorradfahrers, der am Lochenpass ein Rennen gegen sich selbst fuhr. Die Folge: Der Führerschein ist weg – und das nicht zum ersten Mal.

Gerade einmal fünf Monate war es her, dass der Mann seinen wegen zu schnellen Fahrens eingezogenen Führerschein neu gemacht hatte, als er mit seiner Rennmaschine am 10. August 2023 nach Feierabend Richtung Lochen startete.