Das Geschehen hat sich am Busbahnhof abgespielt. Foto: Wegner

Hat sich ein Endzwanziger von einem etwas älteren, aber deutlich kleineren Kontrahenten bedroht gefühlt oder glaubte er nur, der andere wolle ihn schlagen?

Diese Frage und einiges mehr muss die Richterin beim Amtsgericht Oberndorf beantworten, bevor sie gegen den jetzt in einem Schramberger Stadtteil lebenden Angeklagten ein Urteil fällt. Bereits zum vierten Mal saß der Hobbyboxer auf der Anklagebank des Amtsgerichts, weil wegen eines Richterwechsels der Fall jetzt nochmals neu aufgerollt werden muss.

Abgespielt hat sich das Geschehen Ende September 2022 am Busbahnhof. Drei Freunde waren gerade vom Freitagsgebet gekommen und wollten im dortigen Bereich einen Döner essen gehen. Da sei ihnen, so schildern es der Angeklagte und seine zwei als Zeugen geladenen Freunde, eine Person entgegengekommen, die „mit den Armen gerudert und was ist, was ist?“, gesagt habe. Möglicherweise sei der Mann ja „auf Drogen gewesen“, schilderte der Angeklagte, vielleicht habe dieser aber auch nur aus Müdigkeit weit geöffnete Augen gehabt, schloss er nicht aus.

Zu Boden gegangen

Weil ihm sein Gegenüber „auf Handybreite“ entgegengestanden habe, habe er ihn „zu Boden geschuckt“, räumte der Angeklagte ein. Und auch, nachdem dieser am Boden gelegen habe, habe er ihn geschlagen – er habe ja nicht zuerst eine einstecken wollen. Sein Gegenüber beschrieb der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin als „halbe Portion“. Und „normalerweise mach ich mich mit sowas nicht dreckig,“ schob er nach.

Hinzugekommen sei, dass der 40-Jährige versucht habe, sich an einer älteren Frau hochzuziehen, die dadurch umgefallen sei. „So was macht man nicht mit einer Oma“, habe er sich geärgert.

Treffpunkt Berneckschule

Anschließend habe der Mann, den der Angeklagte im Gegensatz zu seinen Freunden persönlich zuvor nicht gekannt habe, immer wieder gesagt, er wolle mit ihm „1:1 kämpfen“, wie auch ein Zeuge aussagte. Und zudem sei er nachher zum Treffpunkt der Gruppe im überdachten Bereich der Berneckschule gekommen. Und dies nicht von der Seite Busbahnhof her, sondern vom „Eisen-Storz“. Der Angeklagte war sich sicher, dass er das Trio gesucht habe.

Handy gesucht

Der Geschädigte habe später immer nach seinem Handy gefragt, das ihm wohl gefehlt habe, sah einer der Zeugen als möglichen Grund dafür.

Weiterer Termin

Da der geschädigte 40-Jährige bei dem neuerlichen Termin vor Gericht nicht erschienen war und ein Polizeibeamter, der als Zeuge vernommen werden sollte, krank war, muss es einen weiteren Termin geben. Dies war dem Angeklagten zu viel. Er drohte an, dann nicht nochmals erscheinen zu wollen und das Ganze an seinen Anwalt weiterzugeben.

Einbürgerung auf Eis

„Ich kann Sie auch vorführen lassen“, machte die Richterin deutlich, die den Angeklagten zudem bat, nachzudenken, ob ein schneller weiterer Termin vor allem in seinem Interesse sei. Dieser hatte nämlich zuvor gesagt, dass wegen des noch nicht beendeten Verfahrens seine Einbürgerung auf Eis liege. Dies sah der Endzwanziger ein und einigte sich mit dem Gericht, dass er doch kommen werde, obwohl er eigentlich einen kurzen Auslandsaufenthalt geplant hatte.