Die frühere Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und ihr Verteidiger, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, überlegen nun, ob sie das Urteil anfechten. Foto: dpa

In einem Prozess wegen Anleihen, die der Stadt Pforzheim Millionenverluste beschert haben, wurden die frühere Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und die ehemalige Kämmerin Susanne Weishaar verurteilt. Sie hätten immer das Wohl der Stadt im Auge gehabt, sagten sie.

Mannheim - Man sah es Christel Augenstein im Gerichtssaal an: Das Urteil hat die frühere Oberbürgermeisterin von Pforzheim getroffen, vielleicht sogar schockiert. Der Richter Andreas Lindenthal sprach gegen sie eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten aus, allerdings auf Bewährung. Zudem muss sie 30 000 Euro an ein Pforzheimer Hospiz bezahlen. Susanne Weishaar, die ehemalige Kämmerin und Hauptakteurin im Pforzheimer Derivateskandal, bei dem die Stadt am Ende einen Verlust von zehn Millionen Euro begleichen musste, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, ebenfalls ausgesetzt auf Bewährung. Eine Geldstrafe gab es für sie nicht, da ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht gut sind – wegen des Skandals.

Lindenthal rechnete es den Angeklagten hoch an, dass sie im Prozess alle Fragen beantwortet und dass die verteidigenden Anwälte keine „Spielchen gespielt“ hätten. Er erkannte auch an, dass Weishaar und Augenstein die Stadt nie finanziell schädigen wollten. Mildernd floss in das Urteil zudem ein, dass die Frauen unerträglich lang auf den Prozess warten mussten: 2009 war die Sache aufgeflogen. „Gute Menschen sind durch verhängnisvolle Fehler vor Gericht gelandet“, sagte der Richter.

Richter: Risiko in Kauf genommen

Doch er stellte in seiner Urteilsbegründung auch klipp und klar fest, dass die Frauen das eigentlich unbeherrschbare Risiko dieser Finanzprodukte gekannt und es in Kauf genommen hätten. Dass die Banken die Stadt betrogen hätten, sei eine Mär, so der Richter. An Weishaar und Augenstein gerichtet, sagte er: „Man mag Ihnen Granaten verkauft haben, aber Sie haben sie nicht für Ostereier gehalten, sondern gehofft, die Granaten würden schon nicht explodieren.“ Auch gegenüber dem Gemeinderat hätten sie die Sache viel zu lange vertuscht. Lindenthal geht von einem „gravierenden, klaren Pflichtverstoß“ aus.

Eddo Compart, Susanne Weishaars Verteidiger, und der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki, Christel Augensteins Anwalt, kündigten noch im Gerichtssaal Revision an – zumindest vorläufig. Endgültig wollen sie entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Compart sieht das Urteil zwiespältig – zwar sei seine Klientin verurteilt worden, aber Susanne Weishaar müsse nicht ins Gefängnis. „Es gilt nun abzuwägen, was besser ist – der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach.“

Gemeinderat nicht informiert

Oberstaatsanwalt Uwe Siegrist betonte nach dem Urteil nochmals das aus seiner Sicht Besondere des Pforzheimer Falls: Zwar hätten viele andere Städte auch solche Derivategeschäfte abgeschlossen – aber seines Wissens gebe es keine, die nach ersten Verlusten spekulative Spiegelgeschäfte gezeichnet hätten. Und er kenne auch keine andere Stadt, die den Gemeinderat so stark außen vor gelassen habe.

Am Vormittag hatten die beiden Angeklagten Schlussworte gesprochen. Christel Augenstein betonte, sie habe stets uneigennützig gehandelt: „Pforzheim wurde ein Opfer intransparenter Geschäfte vertrauenswürdiger Banken“, sagte sie. Ein wenig ließ Augenstein sogar in ihre Seele blicken: Es treibe sie seit Jahren um, dass jemand sie anonym angezeigt habe, dass die Stadt nach ihrer Abwahl in ihr die Schuldige ausgemacht habe und dass sie und Weishaar als Einzige in ganz Deutschland angeklagt worden seien. Weishaar betonte, dass sie der Stadt Pforzheim durch andere Projekte auch jährlich 20 Millionen Euro an Einsparungen ermöglicht habe.

Zunächst lagen die Verluste bei 57 Millionen Euro

Tatsächlich wird immer wieder die Zahl von 800 Kommunen genannt, die mit Derivaten arbeiteten; das wären aber immer noch nur sieben Prozent aller deutschen Städte und Gemeinden. Nach der Finanzkrise kam es zu vielen Zivilverfahren von Kommunen gegen Banken; die Städte argumentierten stets: Wir wurden schlecht beraten und wollen die Verluste ersetzt bekommen. Das ging auch in Pforzheim auf.

Derivatgeschäfte waren bei Kommunen weit verbreitet

Strafprozesse in dieser Causa gab es dagegen in Deutschland kaum oder gar nicht – da hat Augenstein recht. Es sind aber laut dem Oberstaatsanwalt Siegrist einige Verfahren offen. In Österreich hat zuletzt ein Fall hohe Wellen geschlagen. Monika Rathgeber, eine leitende Mitarbeiterin der Finanzabteilung des Landes Salzburg, soll durch Derivategeschäfte einen Schaden von 340 Millionen Euro verursacht haben. Das führte zur Neuwahl des Landtags, zu einem Untersuchungsausschuss und mehreren Rücktritten. Verurteilt wurde die Frau, die über ihren „monatelangen Höllentrip“ ein Buch schrieb, zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung.

Der neue Pforzheimer OB Peter Boch (CDU) äußerte sich zurückhaltend – er müsse erst das genaue Urteil kennen. Und bevor die Verfahren nicht rechtskräftig seien, sei es sinnlos, darüber nachzudenken, ob die Stadt Regressforderungen stelle.

Zinsen und Derivate

Kredite können zum Risiko werden – etwa wenn man einen variablen Zinssatz vereinbart hat. Denn steigen die allgemeinen Zinsen, wird auch der eigene Kredit teurer.

Finanzprofis sichern sich dagegen ab. Sie tauschen ihren variablen Zinssatz bei einer Bank gegen einen festen Zinssatz ein, mit dem sie risikofrei kalkulieren können. So ein Geschäft heißt Swap (deutsch: Tauschgeschäft). Diese Absicherung wird aber auch zum Spekulieren eingesetzt. Kommunen haben gewettet, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Tritt das Gegenteil ein, drohen hohe Verluste.

Swaps zählen zu den Finanzderivaten. Das sind Geschäfte, die sich auf einen Basiswert beziehen, etwa einen Zinssatz, eine Währung, aber es kann sich auch um Schweinehälften handeln. Die Grundidee ist gleich: Man will unerwünschte Entwicklungen mit Gegengeschäften abfedern. In Pforzheim wurden aber Gegengeschäfte, als Verluste drohten, durch weitere Gegengeschäfte abgesichert.