Der Angeklagte verzeichnet über eine bewegte Vergangenheit. Bereits einmal wurde er wegen einer ähnlichen Anklage verurteilt. Foto: © artit - stock.adobe.com

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Körperverletzung musste sich ein 42-jähriger vor dem Amtsgericht in Villingen verantworten.

Villingen-Schwenningen - Unscheinbar erschien er vor Gericht: Gekleidet in blaukarierte, etwa knielange Bermuda-Hosen, ein blaues lockeres T-Shirt, im Gesicht graue Stoppeln.

Sein Blick wirkte getrübt, starr nach vorn gerichtet. Verantworten muss sich der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in drei Fällen, bei zwei Mädchen. Bei seinem zweiten mutmaßlichen Opfer besteht aufgrund der an ihm durchgeführten Handlungen außerdem der Verdacht der Körperverletzung.

Bei seinen Kindern wird er emotional

Der Angeklagte, selbst Vater von sechs Kindern – sein ältestes Kind ist mittlerweile 20 – hat einen Hauptschulabschluss. Über eine Berufsausbildung verfügt er nicht. Momentan arbeite er bei einem Metzger, wo er seine abgebrochene Lehre bald fortsetzen möchte, wie er auf der Anklagebank versicherte. Verheiratet sei er einmal gewesen, nun verlobt – mit der Mutter von einem der mutmaßlich geschädigten Kinder.

Erster Fall 2013

Als er auf der Anklagebank zu seinen Kindern befragt wurde, blieben ihm die Worte im Hals stecken und er fing leise an zu schluchzen. Sein jüngster Sohn – der Halbbruder des geschädigten Mädchens – sei doch behindert. Der erste Fall aus der Anklageschrift ereignete sich 2013. Damals war der Angeklagte mit der Tante des ersten mutmaßlichen Opfers verheiratet. Dieses wohnte zu der Zeit im gleichen Haus wie ihre Tante und dem Angeklagten.

Mit Onkel im Haus geblieben

An einem heißen Sommertag blieb sie laut ihrer Aussage mit ihrem Onkel im Haus, während der Rest der Familie draußen im Garten spielte. Ihr werde bei heißen Temperaturen immer schnell schwindelig, sagte sie vor Gericht aus. Mit dem Angeklagten habe sie ferngesehen, bis dieser ihr unter ihren Rock gefasst und sie im Intimbereich berührt habe. Ihre Hand fest gepackt, zog er diese zusätzlich in seine Hose und fing daraufhin an sich, ihre Hand fest umklammernd, selbst zu befriedigen. Selbst nach mehrmaliger Aufforderung ihrerseits die Handlungen zu unterlassen, konnte sie sich zunächst nicht aus der Situation befreien. "Ich war eingeschüchtert, ich wusste nicht, was passiert, wenn ich mich wehre", sagte sie vor Gericht aus.

Der Vorfall ereignete sich ein zweites Mal, als die Geschädigte bei ihren Cousins im Zimmer übernachten wollte. Auf der Schlafcouch mit dem Gesicht zur Wand lag sie, woraufhin der Angeklagte sich hinter sie legte und erneut ihren Intimbereich mit seinen Fingerkuppen penetrierte. Die Geschädigte war damals zwölf Jahre alt.

Eine Beziehung zur Mutter seines zweiten Opfers

Die Ehe zur Tante der damals zwölfjährigen Geschädigten hielt nicht lange. Daraufhin ging der Angeklagte mit der Mutter seines zweiten mutmaßlichen Opfers eine Beziehung ein. Zur Zeit der Ereignisse aus der Anklageschrift im Jahr 2019, war das Mädchen sechs Jahre alt. Das Kind sei laut und schwierig gewesen. Teilweise lebte das Mädchen bei ihrem Vater, teilweise bei der Mutter oder in Pflegefamilien. An einem Wochenende, das eigentlich das "Papa-Wochenende" sein sollte, wollte sie unbedingt bei ihrer Mutter schlafen. In der Nacht lag sie zwischen ihrer Mutter und dem Angeklagten. Dort soll sich dieser an ihr vergriffen haben, sie zwischen den Beinen berührt und mit den Fingerkuppen in sie eingedrungen sein, wobei er sie aufgrund seiner scharfen Fingernägel innerlich verletzte.

Wie glaubwürdig ist die Aussage der heute Achtjährigen?

Doch log das Mädchen etwa, um ihre getrennten Eltern wieder zusammenzubringen und den Angeklagten loszuwerden? Die zuständige Sachverständige, eine Diplompsychologin, schloss dies vor Gericht aus. Das Mädchen verfüge über zu geringe kognitive Fähigkeiten, um eine derartige Lügengeschichte zu erfinden. Zudem seien die mehrmalig getätigten Aussagen ihrerseits stimmig genug. "Wir können nicht erkennen, dass eine Falschaussage oder eine Pseudo-Erinnerung vorliegt", beendete die Sachverständige ihr Plädoyer. Seit dem Vorfall im Jahr 2013 habe die 20-jährige Nebenklägerin keine Röcke mehr getragen. Sie fühle sich so geschützter, sagte sie aus. Noch heute habe sie Schwierigkeiten, männlichen Personen zu vertrauen.

Der Angeklagte plädiert für Freispruch

Die Konsequenzen für die Geschädigten seien weitreichend, bestätigte auch Richter Christian Bäumler bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte selbst plädierte für einen Freispruch. Der Angeklagte war bereits einmal verurteilt. Wegen einem ähnlichen Urteil befand er sich schon einmal für zwölf Monate in Haft: Bei diesem Urteil soll er eine 13-jährige nach eigenem Wortlaut "abgeschleppt" haben – er selbst war zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt. Auch sein erstes Kind entstand aus der Beziehung zu einer 15-jährigen: Als dieses zur Welt kam, war er 23.