Autobahn A81: Immer wieder Tat- und Unfallort. Foto: Lück

Mit dem Ellenbogen soll ein 56-Jähriger einem anderen ins Gesicht geschlagen haben. Der bestreitet das und spricht selbst von Verkehrsnötigung.

Hat ein heute 56-Jähriger tatsächlich auf einem Parkplatz bei der Autobahn 81 bei Empfingen ein Auto aufgerissen und mit dem Ellenbogen vier Schläge im Gesicht des Fahrers platziert? Das zumindest wirft die Staatsanwaltschaft dem Wohnungslosen vor. Der wehrte sich gegen den Strafbefehl und stellte bei Gericht seine Sichtweise der Dinge dar.

Damals, im November 2021, war er mit einem Arbeitskollegen auf der Autobahn unterwegs, als der junge Mann sich vor sie setzte und mehrfach bremste, so dass sie fast aufgefahren wären. „Wahrscheinlich sind wir ihm nicht schnell genug von der linken Spur runter“, meinte der 56-Jährige vor Gericht. Schon vorher habe der andere rechts überholt und Fahrzeuge geschnitten. „Eigentlich sollte der junge Mann hier wegen Nötigung sitzen“, ärgert er sich.

Am Parkplatz eskaliert die Situation

Zufällig trafen sie sich dann beim Parkplatz wieder. Er habe den Verkehrsrowdy zur Rede stellen wollen. Der habe ungehalten reagiert, „Verpiss dich“ gesagt und versucht, den 56-Jährigen zu filmen. Es kam zum Gerangel, dabei sei möglicherweise auch die Verletzung an der Lippe entstanden, räumt der 56-Jährige ein. Aber mit dem Ellenbogen vier Mal ins Gesicht geschlagen? Das habe er nicht.

Vor Gericht sagt der Geschädigte nicht aus. Er ist nicht anwesend, durch einen zwischenzeitlichen Umzug habe die Ladung ihn nicht erreicht. Um den Fall abzuschließen, beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen, also auf die Höhe der Strafe. Die lag bis jetzt bei 60 Tagessätzen à 60 Euro, also insgesamt 3600 Euro.

Schulden sorgen für deutliche Strafsenkung

Der ehemalige Selbstständige, der in der Zwischenzeit an Long Covid erkrankte und deshalb mit seiner Firma in Konkurs gehen musste, in einem geliehenen Wohnmobil lebt und selbst sagt, seine sechsstelligen Schulden niemals tilgen zu können, kann dies nicht zahlen, wie er vor Gericht klar macht. Das sieht auch der Staatsanwalt ein. Das Gericht verhängte schließlich 20 Tagessätze à 10 Euro und die Verfahrenskosten.