Eine CD mit der Aufschrift „Kinderpornographie“ liegt in einem CD-Laufwerk. Foto: dpa/Uwe Zucchi

In Horb muss sich ein berenteter Kinder- und Jugendpsychologe wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verantworten. Bei der Verhandlung macht er eine überraschende Angabe.

24 408 kinderpornografische Dateien soll ein 71-jähriger berenteter Kinder- und Jugendpsychologe besessen haben. Das trägt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift vor. Zudem wurden bei ihm auf verschiedenen Datenträgern – einem Tablet, einem Laptop, einem USB-Stick und zwei Festplatten – 399 jugendpornografische Inhalte, sowohl Bilder als auch Videos, entdeckt. Zu sehen seien auf den Dateien auch sexuelle Handlungen.

Öffentlichkeit außen vor

Zu Anfang beantragt Verteidiger Gunther Marko den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung seines Mandanten, den Richter Trick und die beiden Schöffinnen auch nach Beratung gewähren. Da es in der Befragung um das Intimleben des Angeklagten gehen werde, überwiege der Schutz vor dem öffentlichen Interesse.

Doch wie kam der Mann überhaupt vor Gericht? Eine ermittelnde Polizistin im Zeugenstand erklärt, dass der Hinweis aus den USA einging. In einer Internetsuchmaschine sei ein kinderpornografisches Bild hochgeladen worden, offenbar mit dem Ziel, ähnliche Bilder zu finden. Das BKA habe dann den Anschluss des Angeklagten ermittelt. Im März 2022 kam es zur Hausdurchsuchung. Dabei wurden diverse Datenträger beschlagnahmt, der Angeklagte sei mit der Sicherstellung aber nicht einig gewesen, erklärt die Polizistin, sie habe aber auch den Eindruck gehabt, dass er über die Anschuldigungen überrascht gewesen sei.

Kamen Dateien möglicherweise vom verstorbenen Bruder?

Während der Befragung rücken die Zeitstempel der Dateien in den Fokus: Wann wurden sie aufgenommen? Wann wurden sie abgespeichert? Laut der Polizistin entstanden die meisten Bilder wohl während seiner Zeit als Kinder- und Jugendpsychologe. Der Angeklagte gibt in der Verhandlung jedoch – zur Überraschung von Zeugin und Gericht – an, dass USB-Stick und Festplatten im Besitz seines mittlerweile verstorbenen Bruders gewesen seien, dieser habe ihm die Festplatten und den USB-Stick im Februar 2022 gegeben.

Wie konnten dann zahlreiche Dateien auf Tablet und Laptop des Angeklagten gelangen? fragt Richter Trick. „Vielleicht wurden sie versehentlich heruntergeladen.“ Der Richter wirkt skeptisch. „Wie kann man so viele Dateien versehentlich herunterladen?“

Angesichts der überraschenden Einlassung des Angeklagten wird die Verhandlung für weitere Ermittlungen vertagt.