Haufenweise Feuerwerkskörper werden zu Silvester gekauft und in den Himmel gejagt. Foto: Brandt

Seit Donnerstag liegt es in den Verkaufsregalen, in der Silvesternacht wird es in den Himmel gejagt. Das Polizeipräsidium in Konstanz gibt Tipps zum Feuerwerk.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Zum Jahreswechsel wollen es viele krachen lassen und das neue Jahr mit bunten und knallenden Feuerwerkskörpern begrüßen. Weil aber durch unsachgemäße Anwendung oder sogar durch die Benutzung von nicht zugelassener Raketen und Böller immer wieder schwere Unfälle passieren, die den Rettungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei auf den Plan rufen, mahnt die Polizei zur Vorsicht: "Nicht selten hat dies dauerhafte schwere Folgen für Menschen und Tiere."

Damit die Bürger in ihrem Einzugsgebiet gut in das Neue Jahr "rutschen" gibt die Polizei Konstanz einige Sicherheitshinweise:

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Erzeugnisse, deren Erwerb und Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes sowie der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz unterliegen. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit werden pyrotechnische Erzeugnisse in Klassen beziehungsweise Kategorien eingeteilt.

 Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik der Klasse I oder Kategorie 1 ist nur Personen gestattet, die mindestens das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder sogenannte Kinderfeuerwerke.

 Bei dem Umgang mit Pyrotechnischen Erzeugnissen der Klasse II oder Kategorie 2 müssen Personen, die mit diesen verkehren beziehungsweise umgehen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Erzeugnisse dieser Kategorie sind zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller, Vulkane und Fontänen.

In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden die ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen, eine sogenannte Registriernummer, aufweisen. Weiterhin müssen diese Erzeugnisse eine Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder zum Einführer sowie eine Gebrauchsanweisung aufweisen.

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ohne Ausnahmegenehmigung nur im Zeitraum vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr, erlaubt. Für den jeweiligen Wohnort könnte es auch in diesem Jahr Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern geben.

Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Unfallverhütungstipps, um ein ungetrübtes Silvester feiern zu können: Feuerwerkskörper der Klassen I und II sowie der Kategorien 1 und 2 dürfen nur im Freien abgefeuert werden. "Halten Sie sich an die beigefügten Gebrauchsanweisungen, beachten Sie die vorgegebenen Sicherheitsabstände und achten Sie darauf, dass sich keine Bäume, Stromleitungen, Tankstellen oder leicht entflammbaren Gegenstände in der Nähe des Abbrennortes befinden!"

Zu guter Letzt wird geraten, die Fenster und Türen der Wohnung oder des Hauses vollständig geschlossen zu lassen – leicht entflammbare Gegenstände sollten von Balkonen oder Terrassen weichen.

Und Blindgänger sollten auf keinen Fall ein weiteres Mal gezündet oder mit Wasser abgelöscht werden.