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Auch ledige Väter sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder vor Gericht erstreiten können. Bislang haben ledige Väter in Deutschland gegen den Willen der Mutter keinen Anspruch auf das Sorgerecht für ihre Kinder.

Frankfurt/Main - Auch ledige Väter sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder vor Gericht erstreiten können. Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen entsprechenden Gesetzentwurf noch für diese Legislaturperiode an. Die Väter müssten auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können. Forderungen nach einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht wies die FDP-Politikerin aber zurück.

Bislang haben ledige Väter in Deutschland gegen den Willen der Mutter keinen Anspruch auf das Sorgerecht für ihre Kinder. Der Straßburger Menschengerichtshof kritisierte diese Regelung in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil als diskriminierend und brachte die Bundesregierung damit in Zugzwang. Das Bundesjustizministerium hatte darauf zunächst zurückhaltend reagiert und eine Prüfung der Gesetzeslage zugesagt. Ende 2010 werde das Ergebnis einer Untersuchung zu den Auswirkungen des bisherigen Sorgerechts vorliegen, das noch abgewartet werden solle.

Viele Väter wollen Verantwortung übernehmen

In einem Interview der "Süddeutschen Zeitung" sagte die Ministerin nun, die Anliegen lediger Väter seien "stärker zu berücksichtigen". Es gebe nicht wenige Väter von nichtehelichen Kindern, "die Verantwortung für das Kind übernehmen wollen und das nicht als Machtfrage gegen die Mutter ansehen". Zu einem generellen Sorgerrecht auch für ledige Väter sagte die Ministerin, dies sei jedenfalls dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammen lebten. Ein generelles Sorgerecht gibt es in den meisten EU-Staaten.

Ähnlich wie die Bundesjustizministerin äußerten sich Abgeordnete aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie der für Innen- und Justizthemen zuständige stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz. Konflikte zwischen den Eltern dürften aber nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen oder eine bestehende gute Eltern-Kind-Beziehung gefährdet werden, mahnte Scholz.

Verband erwartet dennoch keine Prozesslawine

Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Edith Schwab, erwartet auch nach dem Urteil keine Prozesslawine. "Oft stammen diese Kinder ja aus kurzen und unverbindlichen Beziehungen. Viele der Väter haben gar kein Interesse, das Sorgerecht wahrzunehmen", sagte Schwab der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Bei Kindern aus dauerhaften Beziehungen sei das aber schon anders. "Für ledige Mütter gibt es nun keine Rechtssicherheit mehr. Denn jeder Einzelfall muss jetzt geprüft werden", erläuterte Schwab. Grundsätzlich begrüße sie aber das Urteil, weil es die unehelichen Kinder den ehelichen gleichstelle. Trotzdem könne die Ausübung der alleinigen Sorge in einigen Fällen durchaus die bessere Alternative sein.

Der Deutsche Kinderschutzbund erklärte, für Kinder seien Mutter und Vater die wichtigsten Menschen. Deshalb sei es entscheidend, dass Kinder wüssten, dass diese beiden Menschen "die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten haben".