Bürgermeisterin Sibylle Schüssler und Armin Aydt vom Amt für Umweltschutz. Foto: Stadt Pforzheim Foto: Schwarzwälder Bote

Aktionsplan: Zwischenbericht zeigt Handlungsbedarf

Pforzheim. Nachdem die Lärmkartierung 2017 gezeigt hat, dass in Pforzheim nahezu 15 000 Menschen und damit mehr als zehn Prozent der Bevölkerung gesundheitskritischem beziehungsweise gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, hat die Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Modus Consult Maßnahmen zur Verringerung dieser Lärmbelastung untersucht.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass im Wesentlichen drei Maßnahmenpakete möglich und sinnvoll sind. Dies sind zum einen bauliche Maßnahmen (wie Lärmschutzwände) und zum anderen lärmmindernde Fahrbahnbeläge sowie zu guter Letzt Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Bauliche Maßnahmen können aufgrund des Platzbedarfs innerstädtisch kaum eingesetzt werden. Deshalb und wegen der damit verbundenen Kosten beziehungsweise einem geringen Nutzen-Kosten-Faktor werden sie nur punktuell an der Bundesstraße B 10 und – auf Vorschlag der Bürger – an der Büchenbronner Straße vorgesehen.

Lärmoptimierte Fahrbahnbeläge werden in der Regel in Verbindung mit der turnusgemäßen Sanierung der Fahrbahn eingebaut. Es handelt sich deshalb um eine Maßnahme, deren Realisierung sich über viele Jahre hinziehen wird. Der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen führt dabei zu einer Lärmminderung, je nach zulässiger Geschwindigkeit.

Spitzenwerte vermeiden

Dies genügt in vielen Fällen aber nicht, um die Bevölkerung in den nächsten Jahren ausreichend vor gesundheitskritischem Lärm zu schützen. Aus diesem Grund ist zur Vermeidung hoher Spitzenwerte eine Kombination aus lärmoptimerten Fahrbahnbelägen und Geschwindigkeitsreduzierung kaum zu vermeiden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sieht deshalb unter anderem die Einführung von Tempo 30 ganztags und punktuell ergänzend nachts vor.

"Zum Schutz unserer Bevölkerung vor gesundheitskritischem Lärm gibt es keine Alternative", zeigt sich Bürgermeisterin Sibylle Schüssler kämpferisch.

Ziel des Lärmaktionsplans soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. In einem zweiten Schritt sieht der Entwurf des Lärmaktionsplans deshalb die Ausweisung von 33 Teilflächen als "Ruhige Gebiete" vor. Hierbei wird aufgrund ihrer unterschiedlichen Lage, Größe und Funktion zwischen Landschaftsräumen, Stadtoasen und ruhigen Achsen unterschieden. Bei künftigen Planungen sollen diese Gebiete berücksichtigt und entwickelt werden.