Die Turbine im Schieberhaus an der Erzgrube steht seit Jahresbeginn still. Das Wasser strömt ungenutzt hindurch. Foto: Stadler

Rechtsstreit: Land schiebt Zweckverband zur Nutzung an der Nagoldtalsperre einen Riegel vor.

Pfalzgrafenweiler/Seewald - Zweckverbandsvorsitzender Dieter Bischoff ist stinksauer: Obwohl noch kein Richterspruch vorliegt, hat das Land als Eigentümer des Schieberhauses an der Erzgrube dem Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen untersagt, seine Turbine darin weiterhin zu betreiben.

Seit 1. Januar steht die verbandseigene Turbine im Schieberhaus an der Erzgrube still. Die Wassermassen stürzen tobend und ungenutzt ins Tal, ohne dass der Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen Strom erzeugen darf. Grund dafür ist, dass das Land dort einen Riegel vorgeschoben hat, obwohl Gerichtsverfahren in dieser Sache anhängig sind. Die Entscheidungen stehen noch aus.

Der Zweckverband, der seit nahezu 50 Jahren eine Wasserkraftanlage an dieser Stelle betreibt, hatte zum Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis für Stromerzeugung durch Wasserkraft eine Verlängerung über den 31. Dezember 2017 hinaus beantragt. Dieser Antrag wurde vom Landratsamt als Untere Wasserbehörde abgelehnt, da das Land als Betreiber der Talsperre und gleichzeitig Grundstückseigentümer die Wasserkraft selbst nutzen will. Dagegen klagt der Zweckverband vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (wir berichteten).

Was den Verbandsvorsitzenden ärgert, ist, dass der Verband schon im Jahr 2012 eine Verlängerung der Wasserkraftnutzung beantragt hatte, die aber erst vier Jahre später, 2016, seitens des Landratsamts abgelehnt wurde. Darüber hinaus wurde der Pachtvertrag zur Nutzung des Schieberhauses vom Land nicht verlängert.

Seit gut zwei Wochen liegt die Wassernutzung nun brach, obwohl der Zweckverband dem Land angeboten hatte, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Turbine weiterzubetreiben und die Stromerlöse zwischen Verband und Land aufzuteilen. Diesen Vorschlag hat das Land nicht aufgegriffen.

Jeden Monat entfallen 7000 Euro Stromerlöse

Im Gegenzug wollte das Land die dem Zweckverband gehörende Turbine selbst nutzen und für die Nutzung ein privatrechtliches Entgelt zahlen, den Zweckverband also mittelbar an den Erlösen beteiligen. Dieses Vorgehen stieß beim Zweckverband nicht auf Gegenliebe, würde es doch einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des Landes vorgreifen.

Darüber hinaus will das Land seinen eigenen Antrag durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Nutzung des Schieberhauses mit einer künftig größeren Turbine nicht zurückstellen und erlaubt auch nicht die Duldung der Stromerzeugung durch den Zweckverband Wasserversorgung Schwarzbrunnen, bis ein Richterspruch ergangen ist.

Für jeden Monat, in dem die Turbine stillsteht, entfallen dem Zweckverband fast 7000 Euro an Stromerlösen, was sich für die angeschlossenen Städte Freudenstadt und Dornstetten sowie die Gemeinden Seewald, Grömbach, Wörnersberg, Pfalzgrafenweiler und Waldachtal auf alle Einwohner auswirkt, die über den Zweckverband mit Wasser versorgt werden: Die Wasserpreise werden steigen.